Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/23: Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG) · 28 Seiten

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Bst. b (Konferenzielle Durchführung): Die EVP ist mit der Beibehaltung des konferenziellen Verfahrens zufrieden, sofern eine schriftliche Stellungnahme möglich ist. 3 Organisationen (SAV, economiesuisse, pharmasuisse) sind für die Durchführung von konferenziellen VL, jedoch nur in Fällen von klar begründeter und absoluter Dringlichkeit. 3 Parteien (FDP, SVP, GRÜNE) und 6 Organisationen (SAB, KVschweiz, SGB, VSE, swisspower, Gemeindeverband) sind für die

Abschaffung des konferenziellen Verfahrens.

Abs. 4 (Mitteilung des Grundes für die Dringlichkeit im Falle einer Fristverkürzung

3 Organisationen (Gemeindeverband, SAV, economiesuisse) begrüssen die Begründungsund Mitteilungspflicht nach Abs. 4 ausdrücklich.

Abs. 5 (Regelungen zu konferenziellen VL)

Der EVP betont, die Wichtigkeit der Möglichkeit zu konferenziell durchgeführten VL schriftlich Stellung nehmen zu können. In diese Richtung äussern sich auch 3 Organisationen (SAV,

economiesuisse, VSEI).

Die SVP sowie der VSE sind für die Abschaffung des konferenziellen Verfahrens und beantragen deshalb Abs. 5 zu streichen.

Die EVP beantragt eine Fristvorgabe für die schriftliche Stellungnahme bei konferenziellen VL einzuführen und schlägt die Dauer von einem Monat vor. Der SVV ist zusammen mit santésuisse ebenfalls der Meinung, dass bei konferenziell durchgeführten VL sichergestellt werden muss, dass genügend Zeit für eine schriftliche Stellungnahme besteht. Sie beantragen eine Mindestfrist von 2 Monaten.

Abs. 6 (konferenzielle VL zu Vorhaben von untergeordneter Tragweite ohne zeitliche Dringlichkeit)

3 Parteien (FDP, GRÜNE, SVP) und 5 Organisationen (SAB, SGB, SVV, santésuisse, VSE)

bedauern, dass weiterhin am Verfahren der konferenziellen VL festgehalten wird und beantragen darum die Streichung von Abs. 6.

4.2.8 Art. 8 VEVlG Behandlung der Stellungnahmen

2 Parteien (BDP, CVP) und 12 Organisationen (pharmasuisse, SAB, SAV, Gemeindeverband, SGV, SGB, Städteverband, SVV, scienceindustries, swisspower, VSE, VSEI) stimmen der

vorgeschlagenen Änderung zu.

Abs. 2 (Pflicht zur Veröffentlichung eines Ergebnisberichts)

Die bessere Transparenz bei der Ergebniskommunikation wird von der FDP befürwortet. Sie fordert aber, dass der Botschaft klar zu entnehmen ist, welche Anpassungen aufgrund von

Stellungnahmen vorgenommen wurden. In diese Richtung gehen auch die Forderungen von 2 weiteren Parteien (SPS, GRÜNE).

Die EVP, 3 Organisationen (SGB, VSEI, pharmasuisse) sowie 1 APK (Forum KMU/PME) begrüssen explizit die zwingende Pflicht, alle Ergebnisse in einem Bericht zu veröffentlichen. Die EVP beantragt darüber hinaus, dass die Verwaltung darauf achtet, dass diese Berichte nicht zu umfangreich ausfallen. 3 Organisationen (SAV, economiesuisse, bauenschweiz) fordern ergänzend zur

Ergebnisberichterstattung, dass in der Verordnung Vorgaben zur Gewichtung der Stellungnahmen gemacht werden. 2 Organisationen (FER, HEV) beantragen die Einführung einer Frist für die Ausarbeitung des Ergebnisberichts.

4.2.9 Art. 9 VEVlG Öffentlichkeit

6 Parteien (BDP, CVP, EVP, FDP, GRÜNE, SPS) und 11 Organisationen (pharmasuisse, SAB, SAV, Gemeindeverband, SGV, SGB, Städteverband, scienceindustries, swisspower, VSE, VSEI) stimmen den Änderungen des Artikels zu.