Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/23: Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (VlG) · 28 Seiten

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3.2.7 Art. 8 VEVlG Behandlung der Stellungnahmen Abs. 1 (Aufnahme, Gewichtung und Auswertung der Stellungnahmen)

Gemäss der Auffassung der KdK, soll im Gesetz festgehalten werden, dass den Stellungnahmen der Kantone bei Vorhaben, die wesentlich die Interessen der Kantone betreffen oder von diesen vollzogen werden, besonderes Gewicht zukommt. Die Äusserungen von 10 Kantonen (VD, OW, SG, VS, BL, JU, AI, FR, ZG, TI) gehen in dieselbe Richtung. Der Kanton GE bedauert, dass die

Gewichtung der Stellungnahmen nicht konkreter geregelt wird.

Abs. 2 (Pflicht zur Veröffentlichung eines Ergebnisberichts)

Der Kanton AR begrüsst den neuen Abs. 2. Die KdK begrüsst die Pflicht, die Ergebnisse in einem Bericht abzufassen, ebenfalls, will jedoch diesen zur Verbesserung der Transparenz unterteilen. Die Stellungnahmen der Kantone sowie die Fragen der Umsetzung sollen je in einem eigenen Kapitel dargestellt werden. 11 Kantone (VD, OW, SG, VS, BL, JU, AI, FR, ZG, GL, TI) äussern sich ähnlich.

3.2.8 Art. 9 VEVlG Öffentlichkeit Abs. 1 (Veröffentlichung der Vernehmlassungsunterlagen)

Diese Bestimmung ist nicht Gegenstand des VE. Die KdK verlangt, die Veröffentlichung von allen Unterlagen wie Stellungnahmen und Gutachten, die im erläuternden Bericht erwähnt werden. Auch 14 Kantone (AI, BE, VD, OW, SG, VS, BL, JU, AI, FR, BS, GL, ZG, TI) stellen den gleichen Antrag.

Abs. 2 (Veröffentlichung der Stellungnahmen)

Die KdK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass im VEVlG auf die Publikationsplattform des

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Publikationsgesetzes (PublG) verwiesen werden muss. Ähnlich äussern sich 13 Kantone (BE, VD, OW, SG, VS, BL, JU, AI, FR, GL, ZG, BE, TI).

3.2.9 Art. 10 VEVlG Anhörungen zu Vorhaben von untergeordneter Tragweite

Die KdK sowie 16 Kantone (AR, AI, BS, BL, FR, GE, GL, JU, OW, SO, SG, TI, UR, VD, VS, ZG) unterstützen die Streichung des Art. 10 und die damit verbundene Abschaffung des An-

hörungsbegriffs. Die SSK und der Kanton BE äussern sich nicht explizit.

4 Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, interessierte Organisationen und ausserparla mentarische Kommissionen

4.1 Übersicht und Allgemeine Bemerkungen

Die 7 politischen Parteien (BDP, CVP, EVP, FDP, GRÜNE, SPS und SVP), welche ihre Stellungnahmen abgegeben haben, begrüssen mehrheitlich die punktuellen Anpassungen und die damit verbundenen Verbesserungen des Vernehmlassungsverfahrens. Die Parteien haben dennoch einige Ergänzungen und kritische Bemerkungen zur Vorlage. Die BDP begrüsst zwar die Vorlage, zweifelt jedoch an der Notwendigkeit der Revision. Die Stossrichtung der Vorlage wird auch in den eingegangenen Stellungnahmen der schweizerischen