Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 21 Seiten
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Bericht Auswertung Vernehmlassung 06.441
Schweizer Medien, SDV, simsa, Swico, Swiss Retail, VSV). Solche könnten insbesondere im internationalen Kontext bei Online-Versteigerungen besondere Probleme aufwerfen (SVP). Letztlich widerspreche aber ein Widerrufsrecht der Natur der Versteigerung (economiesuisse, EKK, Ricardo, Schweizer Medien), zumal die Initiative dazu ausschliesslich von der Konsumentin oder vom Konsumenten ausgehe (Schweizer Medien) und der Preis ja auch von einem Zufallselement abhänge (EKK). Sodann sei die Käuferin oder der Käufer über die Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung geschützt (UNIL). Letztlich bestünden bei Versteigerungen inhärente, den Konsumentinnen und Konsumenten jedoch bekannte und von ihnen bewusst eingegangene Risiken (Ricardo). Ein weiterer Teilnehmer regte unter Hinweis auf die Bestimmungen in der EU-Richtlinie sowie die deutsche Rechtslage jedenfalls eine erneute Prüfung des Verzichts auf eine Ausnahmeregelung für Versteigerungen an, wobei insb. auf die Problematik von Spassbietern einzugehen sei (GR).
Eine Teilnehmerin schlug vor, als weitere Ausnahme ausdrücklich den über eine rei-
ne Prüfung der Sache und ihrer Funktionsfähigkeit hinausgehenden Gebrauch vorzusehen, welcher ein Widerrufsrecht ausschliessen sollte ("pour les contrats portant sur une chose, lorsque l’acquéreur a utilisé la chose au-delà d’un usage limité à la vérification de la chose et de sa fonctionnalité"; diese Vorgehensweise sei sinnvoller als im Gebrauchsfall eine Entschädigung vorzusehen, wie im Vorentwurf vorgeschlagen (EKK).
Ebenso stellten sich verschiedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den Stand-
punkt, dass Sachen, die versiegelt verpackt geliefert wurden, bei Aufbruch des Siegels vom Widerrufsrecht auszunehmen seien (economiesuisse, Uni GE, SDV, Swico, Trombini, VSV), da ansonsten insbesondere grosse Mehrkosten mit der Wiederaufbereitung etc. verbunden seien (economiesuisse). Damit verbunden sei die Missbrauchsgefahr, indem die Sachen während der Widerrufsfrist gebraucht und der Vertrag anschliessend widerrufen und die Sachen zurückgegeben werden (Uni GE). Auch würden die Gewährleistungsrechte massiv ausgebaut (Swico).
Drei Teilnehmerinnen schlugen als weitere Ausnahme vom Widerrufsrecht nach dem
Vorbild der EU-Regelung vor, die Lieferung versiegelter Ton- oder Videoaufnahmen sowie Software vom Widerrufsrecht auszunehmen, wenn sie nach der Lieferung entsiegelt werden ("pour les contrats portant sur la fourniture d’enregistrements audio ou vidéo scellés ou de logiciels informatiques scellés et qui ont été descellés après livraison."; EKK, UNIL, Uni GE). Ebenso sollte ein Widerrufsrecht bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Magazinen mit Ausnahme von Abonnementen im Falle ihrer Entsiegelung ausgeschlossen sein ("pour les contrats portant sur la fourniture d'un journal, d'un périodique ou d'un magazine s'ils ont été descellés, sauf pour les contrats d'abonnement à ces publications."; EKK, UNIL).
Eine Teilnehmerin unterstrich, dass eine Rücksendung von Heizöl aufgrund der Be-
schaffenheit ausgeschlossen sei (EV/UP). Zwei andere Teilnehmer schlugen vor, für solche und andere Fälle von Lieferungen mittels Spezialfahrzeugen das Widerrufsrecht ausdrücklich auszuschliessen (SDV, VSV).
Als weitere Ausnahmen wurde verlangt, dass ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein
sollte, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden montiert oder zusammengebaut wurde oder untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden wurde, ihr investiven Charakter zukomme oder die Ware erst nach 30 Tagen oder später geliefert werde und der Preis aktuellen Schwankungen auf dem Markt ausgesetzt ist (SDV, VSV).
Ein Teilnehmer schlug vor, dass gebrauchte Sachen vom Widerrufsrecht ausgenom-
men werden sollten (Trombini).