Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 21 Seiten

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Bericht Auswertung Vernehmlassung 06.441

sammenfassen würde und in welches die Bestimmungen zum Widerrufsrecht Eingang finden sollten (Uni ZH).

 Eine Teilnehmerin kritisierte die in Art. 406e VE-OR abweichend von Art. 40a VE-OR

und Art. 16 E-KKG gewählte Formulierung "seine Vertragserklärung widerrufen" (Uni ZH).

 Mehrere Teilnehmer bemängelten den ungenügenden Einbezug von Fachkreisen und

Experten bei der Erarbeitung des Vorentwurfs und Berichts (Handel Schweiz, Lehmann, Swico).

 Ein Teilnehmer führte aus, dass keine verfassungsmässige Grundlage für die mit der

Vorlage verbundene Einschränkung der Vertragsfreiheit vorhanden sei (Lehmann).  Ein Teilnehmer verlangte, dass dem E-Commerce-Handel eine Übergangsfrist von

zwei Jahren einzuräumen sei (Trombini).

8. Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.