Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 21 Seiten
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Bericht Auswertung Vernehmlassung 06.441
sammenfassen würde und in welches die Bestimmungen zum Widerrufsrecht Eingang finden sollten (Uni ZH).
Eine Teilnehmerin kritisierte die in Art. 406e VE-OR abweichend von Art. 40a VE-OR
und Art. 16 E-KKG gewählte Formulierung "seine Vertragserklärung widerrufen" (Uni ZH).
Mehrere Teilnehmer bemängelten den ungenügenden Einbezug von Fachkreisen und
Experten bei der Erarbeitung des Vorentwurfs und Berichts (Handel Schweiz, Lehmann, Swico).
Ein Teilnehmer führte aus, dass keine verfassungsmässige Grundlage für die mit der
Vorlage verbundene Einschränkung der Vertragsfreiheit vorhanden sei (Lehmann). Ein Teilnehmer verlangte, dass dem E-Commerce-Handel eine Übergangsfrist von
zwei Jahren einzuräumen sei (Trombini).
8. Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.