Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 21 Seiten

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Bericht Auswertung Vernehmlassung 06.441

4. Gesamtbewertung

In einer Gesamtbewertung begrüsste eine (relative) Mehrzahl von 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Vorentwurf zu einer Änderung des Obligationenrechts (Revision des Widerrufsrechts) ausdrücklich. Demgegenüber äusserte sich eine (relative) Minderheit von 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesamthaft überwiegend negativ zur vorgeschlagenen Revision. Den übrigen Stellungnahmen war kein eindeutiger Positionsbezug zur Vorlage insgesamt zu entnehmen, hauptsächlich weil sie sich primär zu einzelnen Aspekten der Vorlage äusserten bzw. beschränkten.

Von den Kantonen, die sich vernehmen liessen, begrüssten 21 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, AR, AI, BS, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) die Vorlage. Sie hielten die angestrebten Verbesserungen des Konsumentenschutzes (GR, AG, TI, NE) und insb. die Regelung des Fernabsatzgeschäfts für notwendig (BE, LU, UR, FR, VS) bzw. sehr sinnvoll (BS) und opportun (JU). Die vorgeschlagene Regelung sei praktikabel und durchdacht (AI). Damit würde der veränderten wirtschaftlichen und sozialen Realität Rechnung getragen (TI, VD), was zur Stärkung des Vertrauens in der Wirtschaft führe (NE). Demgegenüber beurteilte ein Kanton (ZH) die Vorlage insgesamt negativ.

Drei sich vernehmende Parteien anerkannten den Handlungsbedarf und begrüssten die vorgeschlagene Regelung (CVP, EVP, SP). Skeptisch bzw. klar ablehnend äusserten sich demgegenüber zwei Parteien (FDP, SVP). Sie führten aus, dass das vorgeschlagene Widerrufsrecht formalistisch, bürokratisch, kostenintensiv, zum Nachteil insb. kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), aber auch der Konsumentinnen und Konsumenten sei und angesichts der vorgesehenen Ausnahmen auch nicht zur Rechtssicherheit beitrage (FDP, SVP). Insgesamt werde auch das Ziel der Angleichung an das EU-Recht nicht erreicht (SVP).

Von den offiziell zur Vernehmlassung eingeladenen Dachverbänden und Organisationen äusserten sich vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiegend negativ und lehnten die Vorlage insgesamt ab (econnomiesuisse, SGV, CP, Uni GE). Sie lehnten die Ausweitung des Widerrufsrechts auf Fernabsatzverträge, insb. für den Online-Handel, ab, weil dies mangels Überrumpelungseffekt und genügender Informationsmöglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten nicht sachgerecht sei (economiesuisse, SGV, Uni GE). Es gehe dabei um die Gewährleistung von Rechtssicherheit und die Wahrung des grundsätzlichen Prinzips "pacta sunt servanda" (economiesuisse, Uni GE). Auch sei die Missbrauchsgefahr bei einem allgemeinen Widerrufsrecht zu gross, und alltägliche Geschäftsabschlüsse würden erschwert (SGV). Dies müsse jedenfalls gelten, wenn die Initiative zum Vertragsschluss von der Konsumentin oder dem Konsumenten ausgegangen sei (CP). Auf der anderen Seite äusserten sich acht offizielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer positiv und unterstützten die Vorlage eher oder überwiegend (SGB, acsi, EKK, FRC, kf, SGHVR, SKS, UNIL). Von diesen wurde die Notwendigkeit der Verbesserung und Ausweitung des Widerrufsrechts aus Gründen des Konsumentenschutzes unterstrichen, die schon seit langem gefordert worden sei, (acsi, EKK, FRC, kf, SKS) und sich auch angesichts des nur dispositiven Charakters des Gewährleistungsrechts rechtfertige (EKK, UNIL). Notwendig sei aber, dass die entsprechenden Regelungen genügend bestimmt und klar seien, um für Rechtssicherheit zu sorgen; dies gelte namentlich für die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie dessen maximale zeitliche Befristung (EKK). Es gehe dabei auch um das Selbstbestimmungsrecht der Konsumentinnen und Konsumenten (kf). Ein Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen von Konsumentinnen und Konsumenten sowie allenfalls KMU wurde als sinnvoll erachtet (SGHVR).