Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/78: 06.441 Parlamentarische Initiative. Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht Auswertung Vernehmlassung 06.441
7. Stellungnahmen zu weiteren Aspekten
Im Rahmen ihrer Stellungnahmen äusserten sich verschiedene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu folgenden weiteren Aspekten:
Ein Teilnehmer kritisierte, dass im Bericht unter dem Titel "Auswirkungen" mögliche
Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht angesprochen werden (ZH).
Ein Teilnehmer kritisierte die vorgeschlagene Regelung von Art. 406e Abs. 2 VE-OR
als nicht einleuchtend und daher zu streichen (ZH).
Ein Teilnehmer verwies im Kontext der Verbesserung des Konsumentenschutzes auf
Probleme im Bereich des Aussendienstverkaufes und regte die Schaffung eines schweizweiten Registers für Aussendienstverkäuferinnen und -verkäufer und eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden5 an (VD).
Mehrere Teilnehmerinnen erblickten in Art. 40k VE-OR eine Lücke, indem keine Re-
gelung der Gefahrtragung für die Rücksendung der Ware bei Widerruf vorgeschlagen worden sei; dies sei dahingehend zu regeln, dass der Anbieter die Gefahr zu tragen habe, zumal die Konsumentin oder der Konsument bereits die Beweislast für den Widerruf trage (acsi, EKK, FRC, SKS). Eine andere Teilnehmerin sah dies als sich bereits aus Art. 40k Abs. 1 VE-OR ergebendes Prinzip (UNIL). Zwei Teilnehmer schlugen dazu einen zusätzlichen Art. 40l vor, der Art. 20 der EU-Richtlinie entsprechen sollte (SDV, VSV). Nach einem weiteren Teilnehmer sollte die Gefahrtragung zu Lasten des Anbieters gehen (Swico).
Zwei Teilnehmerinnen schlugen vor, in Art. 40k VE-OR eine zusätzliche Regelung
wie Art. 15 der EU-Richtlinie über die Auswirkungen eines Widerrufs auf verbundene Verträge vorzusehen (EKK, Uni GE). Eine allfällige Lücke führe zu zweideutigen rechtlichen Verhältnissen zu Lasten der Konsumentin oder des Konsumenten (Uni GE).
Drei Teilnehmerinnen kritisierten die für Art. 154 OR (nur in der französischen Fas-
sung) vorgeschlagene Anpassung als nicht nachvollziehbar (EKK, UNIL) und nicht opportun (Uni GE).
Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer regten eine explizite Regelung des Falles
an, wo ein im Internet bestelltes Produkt in einem Verkaufslokal abgeholt werde (kf, SDV, VSV).
Eine Teilnehmerin schlug vor, dass die Regelung eines Widerrufs bei Versicherungs-
verträgen mittels einer Änderung des VVG und einer Ergänzung durch neue Art. 8a und 8b erfolgen sollte. Dabei sollte sich das Widerrufsrecht auf längerfristige Konsumentenverträge beschränken. Mit einer solchen Regelung würde sich auch das Problem des "Durchgriffs" auf andere, im Zusammenhang mit einem widerrufbaren Vertrag abgeschlossene nicht widerrufbare Versicherungsverträge entschärfen (SGHVR).
Eine Teilnehmerin schlug vor, statt von "révocation" von "rétractation" zu sprechen,
was Unklarheiten und Missverständlichkeiten im Vergleich zur Terminologie beim Auftrag und auftragsähnlichen Verträgen vorbeugen und gleichzeitig auch der europarechtlichen Terminologie entsprechen würde (Uni GE).
Eine Teilnehmerin hielt fest, dass in Art. 406d und Art. 406e VE-OR die Terminologie
"rétractation" vorzugswürdig sei (Uni GE).
Eine Teilnehmerin kritisierte die vorgeschlagenen Anpassungen als systematisch
fehlplatziert und legte einen umfassenden Vorschlag für ein vereinheitlichtes «Muster-Konsumschutzgesetz» vor, welches das gesamte konsumrelevante Vertragsrecht zu-
5 Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (SR 943.1).