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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 31 Seiten

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Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

(EDAV-KVDS)

vom ...

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),

gestützt auf die Artikel 4 Absatz 2, 7 Absatz 1 Buchstabe a, 12 Absatz 1, 14 Absatz 1, 19 Absatz 2, 20 Absatz 3, 30 Absatz 2, 39 Absatz 2, 85 Absatz 1 Buchstabe a und 96 Absatz 3 der Verordnung vom ...1 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung legt fest:

a. die Staaten, Regionen und Betriebe, aus denen Tiere und Tierprodukte eingeführt werden dürfen;

b. die tierseuchenpolizeilichen, tierschutzrechtlichen und lebensmittelhygienischen Anforderungen für die Einfuhr;

c. welche Tiere und Tierprodukte grenztierärztlich kontrolliert werden müssen;

d. die formalen Anforderungen an die Gesundheitsbescheinigungen ;

e. die Einfuhrbedingungen für Tierprodukte aus Drittstaaten im Reiseverkehr;

f. die Anforderungen an die zugelassenen Grenzkontrollstellen und die Quarantänestationen.

2Sie führt zudem die Schutzmassnahmen, welche das BLV gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19662 erlässt, auf.

Art. 2 Ein- und Durchfuhrbedingungen

Die massgebenden Erlasse der Europäischen Union (EU) über die Ein- und Durchfuhrbedingungen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Art. 3 Gesundheitsbescheinigungen

Die formalen Anforderungen an die Gesundheitsbescheinigungen sind in Anhang 2 aufgeführt.

1SR ...

2 SR 916.40

2015–......