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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 31 Seiten
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Verordnung über die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten AS 2015
Kategorie EU-Erlass
11. Sperma, Eizellen und Beschluss 2010/471/EU der Kommission vom 26. August 2010 Embryonen von Equiden über die Einfuhr von Samen, Eizellen und Embryonen von
Equiden in die Union bezüglich der Listen der Besamungsstationen, Samendepots, Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten sowie bezüglich der Bescheinigungsanforderungen, Fassung gemäss ABl. L 228 vom
31.8.2010, S. 52.
12. Handel mit Tieren, Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die Samen, Eizellen und tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Embryonen Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft
sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt 1 der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen, ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54;
zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss 2012/112/EU, ABl. L 50 vom 23.2.2012, S. 51.
13. andere Vogelarten als Durchführungsverordnung (EU) Nr. 139/2013 der Kommission Geflügel vom 7. Januar 2013 zur Festlegung der Veterinärbedingungen
für die Einfuhr bestimmter Vogelarten in die Union sowie der dafür geltenden Quarantänebedingungen, Fassung gemäss ABl. L 47 vom 20.2.2013, S. 1.
Entscheidung 2007/25/EG der Kommission vom
22. Dezember 2006 hinsichtlich bestimmter Massnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von Heimvögeln, die von ihren Besitzern aus Drittländern mitgeführt werden, ABl. L 8 vom 13.1.2007, S. 29;
zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss 2013/635/EU, ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 40.
14. Hunde, Katzen und Entscheidung 2005/64/EG der Kommission vom
Frettchen 26. Januar 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 92/65/EWG des
Rates hinsichtlich der Einfuhrbedingungen für Katzen, Hunde und Frettchen für zugelassene Einrichtungen, Institute oder Zentren, Fassung gemäss ABl. L 27 vom 29.1.2005, S. 48.
Durchführungsbeschluss 2011/874/EU der Kommission vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen und die Verbringung von mehr als fünf Hunden,
Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die Union zulässig sind, sowie zur Festlegung der Bescheinigungsmuster für die Einfuhr dieser Tiere und für deren
Verbringung zu anderen als Handelszwecken in die Union,
Fassung gemäss ABl. L 343 vom 23.12.2011, S. 65.
15. Fleisch von Nutzkanin- Verordnung (EG) Nr. 119/2009 der Kommission vom
chen, wildlebenden Kanin- 9. Februar 2009 zur Erstellung einer Liste von Drittländern und chen und Hasen und wildle- Teilen von Drittländern für die Einfuhr von Fleisch von wildbenden Landsäugetieren lebenden Hasenartigen, bestimmten wildlebenden Landsäuge-(ohne Huftiere) tieren und Nutzkaninchen in die Gemeinschaft und für die
Durchfuhr derartigen Fleisches durch die Gemeinschaft sowie zur Festlegung der diesbezüglichen Veterinärbescheinigungen, ABl. L 39 vom 10.2.2009, S. 12;