Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 27 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

Ausgangslage

Zur Aufrechterhaltung der inhaltlichen Gleichwertigkeit mit dem Recht der EU, zu welcher sich die Schweiz im Veterinäranhang zum Landwirtschaftsabkommen verpflichtet hat, müssen die geltenden Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten materiell geringfügig angepasst werden. Gleichzeitig sollen sie im Aufbau überarbeitet und neu nach der Herkunft von Sendungen (EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen bzw. Drittstaaten) bei der Ein- und Durchfuhr bzw. nach der Bestimmung der Sendungen bei der Ausfuhr strukturiert werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2014 eine Anhörung zu den Revisionsentwürfen durchgeführt.

Es sind insgesamt 54 Stellungnahmen eingegangen: 29 von kantonalen Regierungen, Departementen bzw. Direktionen und Amtsstellen und 25 von Branchen- und Interessenorganisationen.

Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Bericht jeweils die Abkürzungen der Organisationen und Kantone verwendet. Da zwischen den Stellungnahmen der Kantone, Departemente und Ämter keine Differenzen bestehen, werden diese generell als kantonale Eingaben aufgeführt, und bei Mehrfacheingaben (Kantone, Departemente, Veterinärämter und kantonale Laboratorien) nicht unterschieden. Am Ende des Berichts findet sich eine Liste der Stellungnehmenden, in welcher sämtliche Namen ausgeschrieben und mit den zugehörigen Abkürzungen versehen sind.

Allgemeine Bemerkungen

Sämtliche sich äussernde Kantone und Organisationen sind mit den Revisionsentwürfen grundsätzlich einverstanden. Die materiellen Anpassungen werden grösstenteils gutgeheissen und es wird begrüsst, dass der Aufbau der neuen Verordnungen mehr Klarheit schaffe. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass viele Mängel der bisher geltenden Bestimmungen behoben worden seien, verschiedene Ungenauigkeiten bzw. Unklarheiten jedoch noch beseitigt werden müssten.

Einige Organisationen des Tierschutzes, die Kleinbauern Vereinigung und die Fédération romande des consommateurs fordern, dass für die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten neben den harmonisierten Einfuhrbedingungen der EU auch die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung zu beachten sei. Da die EU und die Schweiz beim Tierschutz nicht harmonisiert seien und die EU largere resp. z.T. gar keine verbindlichen Tierschutz-Richtlinien kenne, sei die Tierschutzkonformität von Importen nicht gewährleistet. Die Importe würden oftmals ohne Kenntnis der Konsumentinnen und Konsumenten aus tierschutzwidriger Erzeugung stammen, aus Bedingungen, die dem Schweizer Tierschutzstandard nicht entsprechen.