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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 31 Seiten
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Verordnung über die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten AS 2015
g. die Dienste eines Laboratoriums, das in der Lage ist, die Untersuchung der an dieser Grenzkontrollstelle entnommenen Proben durchzuführen;
h. Räumlichkeiten und Kühleinrichtungen zur Lagerung der zu Analysezwecken entnommenen Proben von Sendungen und der Erzeugnisse, die von der verantwortlichen amtlichen Tierärztin oder vom verantwortlichen amtlichen Tierarzt der Grenzkontrollstelle nicht freigegeben worden sind;
i. Kühlräume und Einrichtungen grundsätzlich getrennt nach Lebensmitteln und anderen Tierprodukten und nach den verschiedenen Temperaturkategorien;
j. eine angemessene Ausrüstung für einen raschen Informationsaustausch über TRACES;
k. die Dienste eines Betriebs, der in der Lage ist, die in der VTNP10 vorgesehenen Behandlungen durchzuführen;
l. an geeigneten Orten aufbewahrte Geräte und Mittel zum Reinigen und Desinfizieren, die den Erfordernissen der Kontrollstelle gerecht werden, oder Vergabe der Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an eine unabhängige Reinigungsfirma, wobei die Wirksamkeit der Arbeiten nachweislich dokumentiert sein muss; und
m. Vorrichtungen, in denen Proben unter kontrollierten Temperaturbedingungen vor ihrer Weitersendung zum Labor vorübergehend gelagert werden können, sowie geeignete Transportbehälter für diese Proben.