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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 39 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten
(EDAV-DS)
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 9, 14 Absatz 1, 15a Absatz 2 und 32 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember 20051,
auf Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 37 des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 19922
und auf die Artikel 24 Absatz 1, 25 Absatz 1, 53a Absatz 2 und 56 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 19663,
in Ausführung des Anhangs 11 des Abkommens vom 21. Juni 19994 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Abkommen),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1Diese Verordnung regelt die tierseuchenpolizeilichen, tierschutzrechtlichen und lebensmittelhygienischen Anforderungen, Kontrollen und Massnahmen für die dauerhafte oder vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten und für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten.
2Sie gilt auch für die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Fischen und tierischen Samen, Eizellen und Embryonen aus Island und für die Ausfuhr dieser Tiere und Tierprodukte nach Island.
3Sie gilt nicht für die Durchfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft im internationalen Luftverkehr, die für die Bordverpflegung im Flugzeug bestimmt sind und im selben Flugzeug weiterbefördert werden.
SR ..........
1SR 455
2 SR 817.0
3 SR 916.40
4 SR 0.916.026.81
2015–......