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Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 21 Seiten
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Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland
Art. 35 Abs. 3 Bst. b
3 Folgende Stellen dürfen mittels Abrufverfahren zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf das Informationssystem zugreifen:
b. das EDA;