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Vernehmlassung 2013/26: 11.446 s Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz · 21 Seiten

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Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland

Art. 7 «Guichet unique»

1 Das EDA ist die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland.

2Es erbringt die konsularischen Dienstleistungen in der Regel über sein Vertretungsnetz.

3 Es koordiniert eingehende Anfragen mit den zuständigen Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone, denen Aufgaben nach diesem Gesetz übertragen sind.

Art. 8 Aussenpolitische Strategie

Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung seiner aussenpolitischen Strategie die Interessen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland.

2. Titel: Auslandschweizerinnen und -schweizer

1. Kapitel: Vernetzung und Information

Art. 9 Vernetzung

1 Die Vertretungen pflegen Kontakte zur Auslandschweizergemeinschaft und nutzen deren Beziehungsnetz.

2 Der Bund pflegt Kontakte zu Institutionen, welche die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer unter sich und zur Schweiz fördern und zu einer besseren Betreuung und Vernetzung der Auslandschweizerinnen und -schweizer beitragen, namentlich zur Auslandschweizer-Organisation.

Art. 10 Information

1 Der Bund informiert die Auslandschweizerinnen und –schweizer in elektronischer oder gedruckter Form über ihre Rechte und Pflichten sowie über Themen im Zusammenhang mit diesem Gesetz.

2 Das EDA kann namentlich eine Sammlung gesetzlicher Grundlagen, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer betreffen, in elektronischer Form zur Verfügung stellen oder den Auslandschweizerinnen und –schweizern die Institutionen und das politische Leben der Schweiz näher bringen.

2. Kapitel: Auslandschweizerregister

Art. 11 Eintrag im Auslandschweizerregister

1 Wer die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt und keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, hat Anspruch darauf, im Auslandschweizerregister eingetragen zu werden.

2 Der Eintrag ist die Voraussetzung für die Ausübung der Rechte und Pflichten der Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie für die Erbringung von Dienstleistun-