Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten

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4 Auswirkungen der Revision

Die Revision ist hauptsächlich von technischer Natur und hat keine finanziellen Auswirkungen für den Bund. Gemäss Auftrag wurden die Sorgfaltspflichten der Bürgschaftsorganisationen präzisiert. Weiter wurde die heutige Übernahme der Bankgebühren bei einem Kreditausfall explizit in der Verordnung aufgenommen. Schliesslich wurden einzelne substanzielle Punkte der Erläuterungen zur Verordnung vom 28. Februar 2007 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen, die nicht schon im Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen geregelt sind, in die Verordnung integriert. Überdies wurden mehrere redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die inhaltlich jedoch ohne Bedeutung sind. Mit der Totalrevision werden die bisherige Verordnung und die entsprechenden Erläuterungen ersetzt.

5 Beilage

5.1 Bericht des Bundesrates über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen vom 20. November 2013

644.10/2006/01081 \ COO.2101.104.4.513940 19/19