Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Redaktionelle Änderungen

Alte Verordnung Neue Verordnung Begründung

Art. 1 Gesuch um Art. 1 Gesuch um

Anerkennung Anerkennung

Absatz 1: Absatz 1:

"Das Gesuch um Anerken- "Das Gesuch nach Artikel 9 Aus rechtsökonomischen Gründen wird Absatz 1 nung einer gewerbeorien- Absatz 1 des Gesetzes ist..." redaktionell angepasst.

tierten Bürgschaftsorganisa-

tion (Organisation) ist..."

Absatz 2 Absatz 2

"Es enthält: "Es enthält:

a. Statuten und Reglemente a. Statuten und Reglemente Aufgrund der Änderung im Absatz 1 muss an der Organisation; der gewerbeorientierten dieser Stelle die Bezeichnung "gewerbeorientier-

Bürgschaftsorganisation te Bürgschaftsorganisation" ausdrücklich er-(Organisation); wähnt werden.

b. die Jahresrechnungen b. die Jahresrechnungen der

der vergangenen drei Jahre; vergangenen drei Jahre;

c. einen Geschäftsplan mit c. den Geschäftsplan, das Verbesserung der Lesbarkeit.

dem Budget des laufenden Budget des laufenden Jah-

Jahres und den Finanzplä- res und die Finanzpläne für

nen für die folgenden drei die folgenden drei Jahre."

Jahre."

Art. 2 Entscheid des WBF Art. 2 Entscheid des WBF

Absatz 1 und 2 Absatz 1

"Das WBF entscheidet über "Das WBF anerkennt nur so Redaktionelle Anpassung: Absatz 1 ist überflüsdie Anerkennung einer Or- viele Organisationen, wie für sig, weil er nur den Gesetzeswortlaut wiederholt. ganisation." eine zweckmässige und kos- Deshalb werden Absätze 1 und 2 zu einem Satz

tengünstige Förderung des zusammengefügt.

"Es anerkennt nur so viele gewerbeorientierten Bürg-

Organisationen, wie für eine schaftswesens nötig sind."

zweckmässige und kosten-

günstige Förderung des ge-

werbeorientierten Bürg-

schaftswesens nötig sind."

Art. 3 Geförderte Tätigkei- Art. 3 Geförderte Organisati- Der Titel des Artikels wurde geändert weil neu ten onen und Bürgschaftszweck nicht nur die geförderten Tätigkeiten geregelt

werden, sondern auch der Bürgschaftszweck.

"Der Bund fördert Organisa- "Der Bund fördert Organisa- Im Absatz 1 wird das Wort "gewerblich" gestritionen, die Bankdarlehen tionen, die Bankdarlehen zu- chen, weil sich dadurch der Titel der Verordzugunsten gewerblicher gunsten von Klein- und Mit- nung, insbesondere auf Französisch, besser Klein- und Mittelbetriebe telbetrieben als entspricht.

verbürgen. Nicht zu den Solidarbürgschaft ..."

gewerblichen Betrieben zäh-

len landwirtschaftliche Be-

triebe."

644.10/2006/01081 \ COO.2101.104.4.513940 14/19