Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten
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3 Redaktionelle Änderungen
Alte Verordnung Neue Verordnung Begründung
Art. 1 Gesuch um Art. 1 Gesuch um
Anerkennung Anerkennung
Absatz 1: Absatz 1:
"Das Gesuch um Anerken- "Das Gesuch nach Artikel 9 Aus rechtsökonomischen Gründen wird Absatz 1 nung einer gewerbeorien- Absatz 1 des Gesetzes ist..." redaktionell angepasst.
tierten Bürgschaftsorganisa-
tion (Organisation) ist..."
Absatz 2 Absatz 2
"Es enthält: "Es enthält:
a. Statuten und Reglemente a. Statuten und Reglemente Aufgrund der Änderung im Absatz 1 muss an der Organisation; der gewerbeorientierten dieser Stelle die Bezeichnung "gewerbeorientier-
Bürgschaftsorganisation te Bürgschaftsorganisation" ausdrücklich er-(Organisation); wähnt werden.
b. die Jahresrechnungen b. die Jahresrechnungen der
der vergangenen drei Jahre; vergangenen drei Jahre;
c. einen Geschäftsplan mit c. den Geschäftsplan, das Verbesserung der Lesbarkeit.
dem Budget des laufenden Budget des laufenden Jah-
Jahres und den Finanzplä- res und die Finanzpläne für
nen für die folgenden drei die folgenden drei Jahre."
Jahre."
Art. 2 Entscheid des WBF Art. 2 Entscheid des WBF
Absatz 1 und 2 Absatz 1
"Das WBF entscheidet über "Das WBF anerkennt nur so Redaktionelle Anpassung: Absatz 1 ist überflüsdie Anerkennung einer Or- viele Organisationen, wie für sig, weil er nur den Gesetzeswortlaut wiederholt. ganisation." eine zweckmässige und kos- Deshalb werden Absätze 1 und 2 zu einem Satz
tengünstige Förderung des zusammengefügt.
"Es anerkennt nur so viele gewerbeorientierten Bürg-
Organisationen, wie für eine schaftswesens nötig sind."
zweckmässige und kosten-
günstige Förderung des ge-
werbeorientierten Bürg-
schaftswesens nötig sind."
Art. 3 Geförderte Tätigkei- Art. 3 Geförderte Organisati- Der Titel des Artikels wurde geändert weil neu ten onen und Bürgschaftszweck nicht nur die geförderten Tätigkeiten geregelt
werden, sondern auch der Bürgschaftszweck.
"Der Bund fördert Organisa- "Der Bund fördert Organisa- Im Absatz 1 wird das Wort "gewerblich" gestritionen, die Bankdarlehen tionen, die Bankdarlehen zu- chen, weil sich dadurch der Titel der Verordzugunsten gewerblicher gunsten von Klein- und Mit- nung, insbesondere auf Französisch, besser Klein- und Mittelbetriebe telbetrieben als entspricht.
verbürgen. Nicht zu den Solidarbürgschaft ..."
gewerblichen Betrieben zäh-
len landwirtschaftliche Be-
triebe."
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