Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 17 Kontrolle Art. 17 Kontrolle

Absatz 1 b Absatz 1 b

"Die Organisationen sind "Die Organisationen sind ver- Absatz 1 b wird präzisiert, dass die Geverpflichtet, dem SECO: pflichtet, dem SECO: schäftsberichte, wie in den Erläuterungen ... ... erwähnt, geprüft worden sein müssen.

b. jedes Jahr den Ge- b. jedes Jahr den geprüften

schäftsbericht einschliess- Geschäftsbericht einschliesslich

lich der Jahresrechnung der Jahresrechnung vorzule-

vorzulegen;" gen;"

Absatz 2 Absatz 2

"Sie müssen ihre Jahres- "Sie müssen ihre Jahresrech- Im Absatz 2 werden aus rechtsökonomirechnung von Revisorinnen nung durch eine Revisionstelle schen Gründen die Wörter "Revisorinnen oder Revisoren prüfen las- prüfen lassen, welche die Anfor- oder Revisoren" durch "Revisionsstelle" ersen, welche die Anforde- derungen nach der Revisions- setzt. Zudem wird die alte Revisionsaufrungen nach der Verord- aufsichtsverordnung vom 22. sichtsverordnung vom 15. Juni 1992 durch nung vom 15. Juni 19923 August 2007 erfüllt." die neue vom 22. August 2007 ersetzt. über die fachlichen Anfor-

derungen an besonders be-

fähigte Revisoren erfüllen."

Art. 18 Aufsicht Art. 18 Aufsicht Keine redaktionelle Änderung.

Art. 19 Aufhebung bisheri- Art. 19 Aufhebung bisherigen Keine redaktionelle Änderung.

gen Rechts Rechts

Art. 20 Übergangsbestim- Art. 20 Übergangsbestimmun- Keine redaktionelle Änderung.

mungen gen

Art. 21 Inkrafttreten Art. 21 Inkrafttreten

Absatz 1

"Die Artikel 1, 2 und 10 tre- Absatz 1 erübrigt sich und wird gestrichen. ten am 15. März 2007 in

Kraft."

Absatz 2 Absatz 2

"Das Inkrafttreten der übri- "Diese Verordnung tritt am 1. Das Datum des Inkrafttretens wird angegen Artikel wird zu einem Januar 2016 in Kraft." passt.

späteren Zeitpunkt festge-

legt."

644.10/2006/01081 \ COO.2101.104.4.513940 18/19