Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 9 Wiedereingänge Art. 9 Wiedereingänge

Absatz 1 Absatz 1

"Entstehen in einem Bürg- "Entstehen in einem Bürg- Das Wort "geeigneten" ist überflüssig und wird schaftsfall Verluste, so hat schaftsfall Verluste, so hat aus rechtsökonomischen Gründen gestrichen. die Organisation alle geeig- die Organisation alle Vor- Mit der Einfügung des Nebensatzes "die nötig neten Vorkehrungen zu tref- kehrungen zu treffen, die sind" wird die Lesbarkeit des Artikels verbesfen, um den Forderungsbe- nötig sind, um den Forde- sert.

trag wiedereinzubringen." rungsbetrag wiedereinzu-

bringen."

Art. 10 Vertrag Art. 10 Vertrag

Absatz 2 Littera d. Absatz 2 Littera d.

"Im Vertrag werden insbe- "Im Vertrag werden insbe- Mit der Anpassung wird inhaltlich die Formuliesondere festgelegt: sondere festgelegt: rung der Erläuterungen übernommen und somit

d. die Modalitäten für eine d. die Auszahlungsmodali- wird die Bestimmung klarer und präziser.

periodische Berichterstat- täten und die Richtlinien

tung, Qualitätskontrolle, betreffend die periodische

Budgetierung und Rech- Berichterstattung, Qualitäts-

nungslegung;" kontrolle, Budgetierung und

Rechnungslegung;

Art. 11 Festlegung des Ver- Art. 11 Festlegung des Ver- Keine redaktionelle Änderung.

lustbeitrags lustbeitrags

Art. 12 Verwaltungskosten Art. 12 Verwaltungskosten Keine redaktionelle Änderung.

Art. 13 Abrechnung Art. 13 Abrechnung

Absatz 2 Absatz 2

"Das SECO setzt aufgrund "Das SECO setzt die Höhe Der Wortlaut "aufgrund der Abrechnung" ist der Abrechnung den endgül- des endgültigen Verlust- und überflüssig und wird durch "die Höhe" ersetzt. tigen Betrag der Verlust- Verwaltungskostenbeitrags Die Festlegung des Verlust- und Verwaltungs- und Verwaltungskostenbei- fest." kostenbeitrags aufgrund der Abrechnung wird träge fest." bereits im Absatz 1 bestimmt.

644.10/2006/01081 \ COO.2101.104.4.513940 16/19