Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten
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Art. 9 Wiedereingänge Art. 9 Wiedereingänge
Absatz 1 Absatz 1
"Entstehen in einem Bürg- "Entstehen in einem Bürg- Das Wort "geeigneten" ist überflüssig und wird schaftsfall Verluste, so hat schaftsfall Verluste, so hat aus rechtsökonomischen Gründen gestrichen. die Organisation alle geeig- die Organisation alle Vor- Mit der Einfügung des Nebensatzes "die nötig neten Vorkehrungen zu tref- kehrungen zu treffen, die sind" wird die Lesbarkeit des Artikels verbesfen, um den Forderungsbe- nötig sind, um den Forde- sert.
trag wiedereinzubringen." rungsbetrag wiedereinzu-
bringen."
Art. 10 Vertrag Art. 10 Vertrag
Absatz 2 Littera d. Absatz 2 Littera d.
"Im Vertrag werden insbe- "Im Vertrag werden insbe- Mit der Anpassung wird inhaltlich die Formuliesondere festgelegt: sondere festgelegt: rung der Erläuterungen übernommen und somit
d. die Modalitäten für eine d. die Auszahlungsmodali- wird die Bestimmung klarer und präziser.
periodische Berichterstat- täten und die Richtlinien
tung, Qualitätskontrolle, betreffend die periodische
Budgetierung und Rech- Berichterstattung, Qualitäts-
nungslegung;" kontrolle, Budgetierung und
Rechnungslegung;
Art. 11 Festlegung des Ver- Art. 11 Festlegung des Ver- Keine redaktionelle Änderung.
lustbeitrags lustbeitrags
Art. 12 Verwaltungskosten Art. 12 Verwaltungskosten Keine redaktionelle Änderung.
Art. 13 Abrechnung Art. 13 Abrechnung
Absatz 2 Absatz 2
"Das SECO setzt aufgrund "Das SECO setzt die Höhe Der Wortlaut "aufgrund der Abrechnung" ist der Abrechnung den endgül- des endgültigen Verlust- und überflüssig und wird durch "die Höhe" ersetzt. tigen Betrag der Verlust- Verwaltungskostenbeitrags Die Festlegung des Verlust- und Verwaltungs- und Verwaltungskostenbei- fest." kostenbeitrags aufgrund der Abrechnung wird träge fest." bereits im Absatz 1 bestimmt.
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