Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
Alte Verordnung Neue Verordnung Begründung
Art. 4 Sorgfaltspflicht Art. 4 Sorgfaltspflicht
Absatz 2 Absatz 3
"d. die Gewährung von "Sie dürfen die Gewährung Der bisherige Absatz 2 d. wird im Absatz 3 mit Bürgschaften nicht von der von Bürgschaften nicht von geringen redaktionellen Anpassungen, welche Inanspruchnahme weiterer der Inanspruchnahme weite- aufgrund der neuen Struktur des Artikels not-Leistungen abhängig rer Leistungen der Organisa- wendig waren, übernommen.
macht." tion abhängig machen."
Art. 5 Erforderliche Eigen- Art. 5 Erforderliche Eigenmit- Bisheriger Artikel wurde unverändert übermittel tel nommen.
Art. 6 Amortisation Art. 6 Amortisation
Keine redaktionelle Änderung.
Art. 7 Beteiligung von Bürg- Art. 7 Sicherheiten und Risi- Der Titel des Artikels wurde angepasst, damit schaftsnehmerinnen und kobeteiligung er besser seinen Inhalt wiederspiegelt.
Bürgschaftsnehmer
Absatz 1 Absatz 1
"Wer eine Bürgschaft in An- "Wer eine Bürgschaft in An- Absatz 1 des bisherigen Artikels wird aus gespruch nimmt, stellt der kre- spruch nimmt, stellt der kre- setzestechnischen Gründen in zwei Absätze ditgebenden Bank soweit ditgebenden Bank so weit (Absatz 1 und 2) aufgeteilt. Absatz 1 entspricht als möglich Sicherheiten be- als möglich Sicherheiten be- den ersten Satz des bisherigen Absatz 1 mit reit. Die Organisation kann reit." einer minimen redaktionellen Anpassung.
ihrerseits von bürgschafts-
nehmenden Personen wei-
tere Sicherstellung verlan- Absatz 2
gen."
"Erscheint die Rückzah- Mit dieser Anpassung wird inhaltlich die Formulung des verbürgten Darle- lierung der Erläuterungen übernommen und hens gefährdet, so kann die somit wird die Bestimmung klarer und präziser. Organisation von der bürg-
schaftsnehmenden Person
zusätzliche Sicherstellungen
gemäss Artikel 506 OR
verlangen."
Art. 8 Überprüfung von Art. 8 Überprüfung von
Bürgschaftsnehmerinnen Bürgschaftsnehmerinnen
und Bürgschaftsnehmern und Bürgschaftsnehmern
"Die Organisationen über- "Die Organisationen überprü- Das Wort "ganzen" ist überflüssig und wird aus prüfen während der ganzen fen während der Dauer der rechtsökonomischen Gründen gestrichen. Um Dauer der Bürgschaft die Bürgschaft die Zahlungsfä- die Lesbarkeit des Artikels zu verbessern wur-Zahlungsfähigkeit von Bürg- higkeit von Bürgschaftsneh- de die Reihenfolge der Wörter am Ende des schaftsnehmerinnen und merinnen und Bürgschafts- Artikels leicht geändert.
Bürgschaftsnehmern und nehmern und treffen die zur
treffen die notwendigen Vermeidung von Verlusten
Massnahmen zur Vermei- notwendigen Massnahmen."
dung von Verlusten."
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