Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Zusammenfassung
In der Vernehmlassung werden die Stossrichtung des Revisionsvorhabens und insbesondere die angestrebte Vereinheitlichung der Melderechte und Meldepflichten durch eine bundesrechtliche Regelung mehrheitlich begrüsst. Dennoch gibt es einige kritische Stellungnahmen von Teilnehmenden, denen die Vorlage nicht weit genug oder zu weit geht. Die beiden Hauptpfeiler des Revisionsvorhabens werden dabei unterschiedlich beurteilt.
Das vorgeschlagene Melderecht für Personen, die einem nach dem Strafgesetzbuch geschützten Berufsgeheimnis unterstehen (Art. 314c VE-ZGB), wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. Einzelne Teilnehmende setzen sich aber für die Beibehaltung des geltenden Rechts ein.
Die vorgeschlagene Ausdehnung der Meldepflichten auf Fachpersonen ohne amtliche Funktion, welche regelmässig Kontakt zu Kindern haben (Art. 314d VE-ZGB), wird dagegen kontrovers beurteilt. Dieser Teil der Vorlage wird nur von ca. der Hälfte der Kantone, zwei Parteien und ca. einem Drittel der Organisationen ausdrücklich unterstützt. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende lehnen eine Ausdehnung der Meldepflichten zwar nicht grundsätzlich ab, betrachten diese aber äusserst kritisch und bringen verschiedene Vorbehalte, namentlich zum Kreis der meldepflichtigen Personen und der Ausgestaltung der Meldepflicht, vor. Umgekehrt gibt es aber auch einzelne Teilnehmende, welche sich eine Ausdehnung der Meldepflichten auch auf Personen, die einem nach dem Strafgesetzbuch geschützten Berufsgeheimnis unterstehen, gewünscht hätten. Der Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht für Drittpersonen wird überwiegend positiv aufgenommen.
Anlass zu Kritik geben schliesslich auch die Komplexität der Vorlage und die Aufzählungen von Kategorien von Fachpersonen in den verschiedenen Bestimmungen.
1 Allgemeines
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Kindesschutz) dauerte vom 13. Dezember 2013 bis zum 31. März 2014. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen.
Geantwortet haben alle Kantone, 5 politische Parteien und 50 Organisationen sowie 1 Privatperson. Insgesamt gingen damit 82 Stellungnahmen ein.
6 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
1 Economiesuisse, KV Kaufmännischer Verband Schweiz, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Pflegekinder-Aktion Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Université de Genève.