Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/45: Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; Kindesschutz) · 21 Seiten

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(AG, AI, AR, BE, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, TG, TI; CVP, SVP; ags, CURAVIVA, EKFF, EVS/ASE, Fachverband Sucht, fPmh, Hausärzte Schweiz, insieme, Kinderärzte Schweiz, KOKES, Pro Familia, SGV, SHV, SKHG, SKJP, SVAMV, SVBB). Es könne so sichergestellt werden, dass die KESB rechtzeitig davon Kenntnis erhalten, wenn der Verdacht besteht, dass das Wohl eines Kindes und damit seine Entwicklung gefährdet sind (CVP; KOKES, SGV). Nur wenn sie rechtzeitig von Gefährdungssituationen Kenntnis erhalte könne die KESB sofort für den nötigen Schutz sorgen (KOKES). Die genannten Fachpersonen würden angehalten, sich aktiv für das Wohl des Kindes einzusetzen und somit seine eventuelle Gefährdung zu verhindern (CURAVIVA, Pro Familia). Sie müssten selbst Verantwortung ergreifen, wenn etwa Präventionskonzepte einer Institution nicht greifen (insieme). Die Meldepflicht erspare ihnen schwierige Gewissenskonflikte (Hausärzte Schweiz, Kinderärzte Schweiz). Die klare gesetzliche Handlungsanweisung könne sich entlastend auswirken (SKJP, SVAMV).

Durch die neue Regelung werde öfters eine frühzeitige Intervention möglich sein (TI) und gefährdete Kinder erhalten, wenn sie als solche erkannt werden, die nötige Unterstützung (ags). Das Kindeswohl werde damit insgesamt stärker geschützt (AG; EKFF). Schliesslich wird auch betont, dass es durch die vorgeschlagene Revision weniger Abgrenzungsfragen zwischen amtlich Tätigen und Fachpersonen geben werde, da den Betroffenen nach der geltenden Regelung nicht immer klar gewesen sei, ob sie als Amtsperson gelten (SGV).

Ablehnende und kritische Stellungnahmen: Die vorgeschlagene Ausdehnung von Meldepflichten auf Fachpersonen, welche regelmässig Kontakt mit Kindern haben, wird von vier Kantonen und neun Organisationen grundsätzlich abgelehnt (LU, SO, SZ, UR; AvenirSocial, DJS, GeCoBi, kibesuisse, KAS, NKS, SGB, SKOS, SWS).

Verschiedene Teilnehmende lehnen eine Ausdehnung der Meldepflichten zwar nicht grundsätzlich ab, betrachten diese aber äusserst kritisch und bringen verschiedene Vorbehalte, namentlich zum Kreis der meldepflichtigen Personen und der Ausgestaltung der Meldepflicht, vor (BL, BS, SH, ZH; Grüne, SP; EKKJ, HEF-TS, JUBLA, LCH, SBK, SKS, Städteinitiative Sozialpolitik, svbg, SVPL, Unil). Diese decken sich zu grossen Teilen mit denjenigen der Teilnehmenden, welche eine Ausdehnung der Meldepflicht ganz ablehnen:

– Vorgebracht wird zunächst, dass neben den Trägerinnen und Trägern des Berufsgeheim-

nisses auch zu weiteren Fachpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von einer Kindeswohlgefährdung erfahren, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis bestehen könne (BS, SH, SO, ZH; Grüne, SP; AvenirSocial, EKKJ, KAS, NKS, SBK, SGB, SKOS, SKS, Städteinitiative Sozialpolitik, svbg, SVPL, SWS, Unil). Genannt werden Mitarbeitende von Schulsozialdiensten, Jugendberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Kinder- und Jugenddiensten sowie Einrichtungen zur Kinderbetreuung, Lehrpersonen und Pflegefachpersonen, soweit diese Fachpersonen nicht als Hilfspersonen von Ärzten tätig sind. Die im Erläuternden Bericht dargelegten Gründe, weshalb auf eine Meldepflicht für Berufsgeheimnisträgerinnen und –träger zu verzichten sei, hätten auch für diese Fachpersonen Geltung (SP; AvenirSocial, KAS, Städteinitiative Sozialpolitik, Unil). Die präventiv ausgerichtete, auf die Motivationslage der Klientel aufbauende Arbeit dieser Fachpersonen dürfe nicht beeinträchtigt werden (EKKJ, kibesuisse). Das Vertrauensverhältnis zwischen verschiedenen der betroffenen Kategorien von Fachpersonen und den Eltern und Kindern sei für den Erfolg der Arbeit dieser Fachpersonen zentral (Grüne; AvenirSocial, SGB, SKOS, SKS). Eine Meldepflicht könne angesichts des Vertrauensverhältnisses von Fachpersonen zu ihren Klienten kontraproduktiv sein (UR; DJS, DJZ, KAS, SBK, SKOS, SKS, svbg, SVPL, SWS).