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Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 24 Seiten
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Verordnung 730.01
Anhang 2.16 (Art. 7 Abs. 1, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 3, 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen für das Inverkehrbringen von netzbetriebenen elektrischen Wärmepumpen zur Raumheizung
1 Geltungsbereich
Dieser Anhang gilt für netzbetriebene elektrische Wärmepumpen, die:
a. ausschliesslich zur Raumbeheizung oder zur Raumbeheizung und zur Brauchwassererwärmung eingesetzt werden können;
b. über eine Heizleistung bis zu 150 kW verfügen;
c. die Wärme aus Luft, Geothermie oder Wasser beziehen.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
2.1 Wärmepumpen nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie die energetischen Mindestanforderungen und die
Anforderungen an die geräteeigene Steuerung erfüllen:
2.2 Sie müssen die folgenden energetischen Mindestanforderungen erfüllen:
Messpunkt Leistungskennzahl nach EN 1451123 (COP)
Sole/Wasser-Wärmepumpen B0/W35 ≥ 4.30
Wasser/Wasser-Wärmepumpen W10/W35 ≥ 5.10
Luft/Wasser-Wärmepumpen A2/W35 ≥ 3.10
2.3 Geräte, die für den Hochtemperaturbetrieb ausgerüstet sind, müssen zusätzlich die folgenden energetischen Mindestanforde-
rungen erfüllen:
Messpunkt(e) Leistungskennzahl nach EN 1451124 (COP)
Sole/Wasser-Wärmepumpen B0/W55 ≥ 2.50
Wasser/Wasser-Wärmepumpen W10/W55 ≥ 3.30
Luft/Wasser-Wärmepumpen A7/W55 ≥ 2.6
A-7/W55 ≥ 1.8
2.4 Wärmepumpen, welche ihre Heizleistung an die Systemanforderungen anpassen können, müssen auch im Teillastbetrieb die
energetischen Mindestanforderungen erfüllen.
2.5 Die geräteeigene Steuerung muss die folgenden Parameter aufweisen:
a. Die Betriebsstunden und die Anzahl Einschaltungen der Wärmepumpe werden optisch angezeigt.
b. Die Betriebsstunden der Heizstäbe und der Betriebzustand wird optisch angezeigt.
c. Es kann mindestens ein Elektro- und ein Wärmemengenzähler ausgelesen werden, und die Energiekennzahl kann mindestens in Form eines Momentanwertes und in Form eines Monats- und Jahreswerts berechnet werden.
d. Eine Freigabe für eine elektrische Zusatzheizung im Heizkreis ist nur dann möglich, wenn die Wärmepumpe defekt ist oder die Aussentemperatur unterhalb der Norm-Aussentemperatur liegt.
e. Es ist möglich, einen Ferienbetrieb zu programmieren.
f. Wenn nicht alle Steuerungselemente im automatischen Betrieb sind, muss dies am Gerät mittels angemessener Anzeige (z.B. rotes Lämpchen) für den Endnutzer erkennbar sein.
3 Energietechnisches Prüfverfahren
Die unter Ziffer 1 aufgeführten Anlagen und Geräte müssen nach den europäischen Normen EN 1451125 und EN 1482526 (Teillastbetrieb) gemessen werden. Es gilt die Messunsicherheit nach der europäischen Norm EN 1451127.
4 Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
a. Namen und Adresse des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters;
b. Beschreibung der Wärmepumpe;
23 Der Text der EN-Norm kann bezogen werden beim SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, www.electrosuisse.ch.
24 Siehe Fussnote zu Ziffer 2.2.
25 Siehe Fussnote zu Ziffer 2.2.
26 Siehe Fussnote zu Ziffer 2.2.
27 Siehe Fussnote zu Ziffer 2.2.