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Vernehmlassung 2013/62: Revision der Energieverordnung (EnV): Gerätevorschriften · 24 Seiten
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Verordnung 730.01
Anhang 2.10 (Art. 7 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 1–4, 11 Abs. 1 und 21a Abs. 1 Bst. c)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von netzbetriebenen Elektromotoren
Ziff. 1
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene elektrische eintourige 3-Phasen-50-Hz- oder -50/60-Hz-Käfigläufer-
Induktionsmotoren(Asynchronmotoren), die:
a. für Dauerbetrieb ausgelegt sind;
b. eine Nennspannung bis 1000 V aufweisen;
c. eine Nennleistung zwischen 0.75 kW und 375 kW aufweisen
d. über 2, 4 oder 6 Pole verfügen; und
e. für den Einsatz in der Schweiz bestimmt sind.
1.2 Ab dem 1. Juli 2015 gilt dieser Anhang für netzbetriebene elektrische eintourige 3-Phasen-50-Hz- oder -50/60-Hz-Käfig-
läufer-Induktionsmotoren (Asynchronmotoren), die:
a. für Dauerbetrieb ausgelegt sind;
b. eine Nennspannung bis 1000 V aufweisen;
c. eine Nennleistung zwischen 0.75 kW und 1000 kW aufweisen
d. über 2, 4, 6 oder 8 Pole verfügen; und
e. für den Einsatz in der Schweiz bestimmt sind.
1.3 Ausgenommen sind Motoren nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 640/200916, wenn sie ausschliesslich für die
Verwendung, für die sie ausgelegt sind, in Verkehr gebracht oder abgegeben werden.
Ziff. 2
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen
2.1 Motoren nach Ziffer 1.1 dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens das Energieeffizienzniveau IE2 gemäss der
Norm IEC 60034-3017 erfüllen.
2.2 Ab dem 1. Juli 2015 dürfen Motoren nach Ziffer 1.1 und Ziffer 1.2 in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens das
Energieeffizienzniveau IE3 gemäss der Norm IEC 60034-30 erfüllen.
Ziff. 8
8 Übergangsbestimmungzur Änderung vom …
Geräte, die die Anforderungen an das Inverkehrbringen gemäss den bis am 31. Juli 2014 geltenden Vorschriften erfüllen, dürfen längstens bis zum 30. Juni 2015 in Verkehr gebracht und längstens bis zum 30. Juni 2017 abgegeben werden.
16 Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren, Fassung gemäss ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 26.
17 Der Text der IEC-Norm kann bezogen werden beim SEV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, Luppmenstr. 1, 8320 Fehraltorf, www.electrosuisse.ch.