Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/101: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung - Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug · 17 Seiten

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Kommentar

1 Ausgangslage und Notwendigkeit von gesetzlichen Grundlagen

1.1 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Seit dem Jahre 2006 können Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im Ausland befristet durchgeführt werden. Solche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen wird mit der vorliegenden Revision dauerhaft möglich sein.

Auf den 10. Mai 2006 wurde Artikel 36a KVV in Kraft gesetzt. Gestützt auf diese Bestimmung kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Pilotprojekte bewilligen, die von einem oder mehreren Kantonen und von einem oder mehreren Krankenversicherern gemeinsam eingereicht werden und die eine Kostenübernahme für Leistungen vorsehen, die in Grenzgebieten für in der Schweiz wohnhafte Versicherte erbracht werden. Die Gültigkeitsdauer der einzelnen Pilotprojekte wurde auf vier Jahre festgelegt und die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung bis zu vier Jahren gewährt. Gesuche für neue Pilotprojekte konnten bis zum 31. Dezember 2012 eingereicht werden.

Seit dem 1. Januar 2007 läuft das erste Pilotprojekt, welches das Grenzgebiet der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und des Landkreises Lörrach betrifft. Das Pilotprojekt steht den Versicherten offen, die bei einem am Projekt teilnehmenden Krankenversicherer versichert sind und im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft wohnen. Das Pilotprojekt enthält eine Liste mit den Kliniken im Landkreis Lörrach, die daran teilnehmen. Sämtliche Leistungen, für welche diese deutschen Kliniken in Deutschland gemäss den Verträgen mit den Deutschen Kranken- und Rentenversicherern zugelassen sind, können im Rahmen des Pilotprojektes in Anspruch genommen werden. Dieses Pilotprojekt hat dazu geführt, dass die deutsche Sozialversicherungsgesetzgebung in dem Sinne angepasst wurde, dass sich deutsche Versicherte über die Regelungen des europäischen Koordinationsrechts hinaus bei schweizerischen Leistungserbringern behandeln lassen können. Die wissenschaftliche Projektbegleitung wird seitens der Schweiz vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) vorgenommen. Seit Beginn des Pilotprojekts im Jahr 2007 werden vor allem Rehabilitationen in Deutschland in Anspruch genommen (97% der Fälle). Der im Mai 2013 publizierte aktuelle Monitoring-Bericht vom Obsan weist stetig steigende Fallzahlen und für das Jahr 2012 einen Wert von 260 Personen, die sich im Rahmen des Pilotprojekts im Ausland behandeln liessen, aus. Obwohl die Behandlungskosten in Deutschland tiefer sind, kann dem Bericht nicht entnommen werden, dass das Pilotprojekt wesentlich zu einer Senkung der Kosten für die Krankenversicherung geführt hätte. Das liegt wohl auch an der geringen Anzahl Personen, die sich im grenznahen Ausland behandeln liessen. Das Monitoring zeigt aber, dass die Kosten nicht ausgeweitet wurden. Die Versicherten waren mit der Auslandsbehandlung gemäss den publizierten Obsan-Studien mehrheitlich zufrieden. Dieses Pilotprojekt kann noch bis zum 31. Dezember 2014 durchgeführt werden.