Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 23 Seiten
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1 Übersicht
Die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA1) dauerte vom 1. April 2015 bis zum 1. August 2015. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.
Es nahmen sämtliche Kantone, 6 politische Parteien und 24 interessierte Organisationen zum Entwurf Stellung. Insgesamt gingen damit 56 Stellungnahmen ein.
2 Vernehmlassungsadressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet2.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.
3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Generelle Beurteilung der Revision
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, welche sich zur Gesamtvorlage geäussert haben (28), steht der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, während eine Minderheit (6) sie ablehnt oder ihr zumindest kritisch gegenüber steht.
Zustimmend zur Gesamtvorlage, nur bei einzelnen Bestimmung teilweise ablehnend, haben sich die folgenden 28 Vernehmlassungsteilnehmenden geäussert: AG, BE, BL, BS, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH, CVP, SUVA, hotelleriesuisse, FER, Associations de la construction de la suisse romande, suissetec, VSAA und SSV.
Tendenziell ablehnend oder kritisch geäussert haben sich folgende sechs Teilnehmer: GPS, FDP, SVP, Gastrosuisse, CP, fpv.
Praktisch sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer halten in ihrer Stellungnahme fest, dass Schwarzarbeit in der Wirtschaft einen grossen Schaden verursacht und ihr deshalb entschieden entgegenzutreten sei. Wie dies geschehen soll, ist unter den Vernehmlassungsadressaten jedoch stark umstritten.
Nur wenige der Teilnehmenden der Vernehmlassung haben sich zu allen vorgeschlagenen Anpassungen geäussert.
3.2 Argumente der Gegner
AG ist der Meinung, dass die neuen Möglichkeiten der Datenbekanntgabe den Anforderungen des Datenschutzgesetzes3 nicht gerecht würden. Der Kanton befürchtet, dass mit der
1 SR 822.41
2 KKJPD, SGV.