Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 23 Seiten
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Zustimmung: BS, FR, GL, GR, JU, NW, OW, VS, ZH, Schweizerischer Arbeitgeberverband, FER
Ablehnung: BDP, SGB, CGAS
4.3.1 Begründung der Gegner
Für die BDP erscheint die Bestimmung sehr kompliziert und aufwändig, weshalb er vereinfacht werden solle. Die jetzige Formulierung erhöhe den Aufwand für die Kontrollorgane.
Der SGB und CGAS verlangen, dass Protokolle weiterhin von Amtes wegen zuzustellen seien.
Der VSAA begrüsst zwar die Einschränkung „auf Verlangen“, wehrt sich aber gegen die Hinweispflicht der Kontrollorgane in Abs. 3bis, da ein erhöhter Aufwand erwartet wird.
4.3.2 Begründung der Befürworter
FR und ZH begrüssen den Vorschlag, da heute nicht alle kontrollierten Personen eine Kopie des Protokolls wünschten und dies zu unnötigem Aufwand führe.
VS zeigt sich mit dem Vorschlag einverstanden, wünscht aber eine Klärung des Begriffs des „Protokolls“.
4.3.3 Vorschläge, Vorbehalte und Klärungsbedarf
JU, NW und UR zeigen sich im Grundsatz einverstanden, schlagen aber verschiedene kleine Anpassungen des Wortlauts vor.
4.4 Art. 9 Abs. 4 und 5: Erweiterung der Mitteilungsmöglichkeiten
Die Vorlage sieht vor, dass Kontrollorgane, welche im Rahmen einer Schwarzarbeitskontrolle Anhaltspunkte für Verstösse gegen verschiedene Rechtsgebiete erlangen, die zuständigen Behörden und Instanzen informieren können. Diese Möglichkeit beschränkt sich heute auf das Mehrwertsteuergesetz und soll um das EntsG, das Arbeitsgesetz (ArG10), kantonales Sozialhilferecht, Steuerrecht und allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) erweitert werden.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, welche sich zu dieser Frage geäussert haben (29), stimmt der Erweiterung der Mitteilungsmöglichkeiten zu, während eine Minderheit (9) den Vorschlag ablehnt.
Zustimmung: BE, BL, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, BDP, CVP, FDP, SP, SGB, Travail.Suisse, FER, CGAS, suissetec, VSAA, VKM, SSV
Ablehnung: AG, ZH, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sgv, sbv, hotelleriesuisse, Gastrosuisse, CP, fpv
4.4.1 Begründung der Gegner
AG ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Regelung zu datenschutzrechtlichen Problemen führe.
Die Möglichkeit zur Mitteilung von Anhaltspunkten zu Verstössen gegen ave GAV wird von den Kantonen FR und TG abgelehnt, da sich Staat und Kanton nicht in Belange der Sozialpartner einmischen sollen.
10 SR 822.11