Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
Ablehnung: AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, NW, OW, SO, SZ, TI, UR, VD, VS, ZH, FDP, SVP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SGB, sgv, kv Schweiz, sbv, Gastrosuisse, CP, fpv, FER, CGAS, VSAA, SSV, plateforme nationale pour les sans-papiers
Anzumerken ist, dass fast alle Vernehmlassungsteilnehmer, welche sich ablehnend gegenüber dem Gesamtvorschlag geäussert haben, den Aspekt befürworten, dass Einnahmen aus Gebühren und Bussen nicht mehr in die Abrechnung mit dem Bund einbezogen werden und nur noch den Kantonen zugutekommen sollen, da sich damit unnötiger administrativer Aufwand verhindern lasse.
4.7.1 Begründung der Gegner
Gemäss AI würde die Auferlegung von Gebühren und Bussen durch verschiedene Faktoren erschwert, u.a. durch die Verfahrensdauer, den Begriff der „Gebühr“ oder das Verhältnismässigkeitsprinzip. Für AR verursache die Anrechnung der Gebühren und Bussen zudem einen unnötigen administrativen Aufwand.
Die vorgeschlagene Anpassung könnte gemäss GE zur Folge haben, dass Kontrollorgane vermehrt Kontrollen in den gewissen Branchen durchführen müssten, um Einnahmen zu generieren. Darunter hätte die Prävention (in den restlichen Branchen) zu leiden.
GL macht geltend, dass den Kantonen Kosten nicht nur für das Kontrollorgan anfallen, sondern auch für weitere in der Schwarzarbeitsbekämpfung involvierte Behörden, weshalb eine Reduktion des Bundesbeitrages unangemessen sei.
GR wehrt sich gegen eine Anpassung, da der Vollzug des BGSA nur in wenigen Fällen zu Verurteilungen führe. Gebühren und Bussen würden zudem oft von Gerichtskassen eingezogen, sodass der kantonalen Verwaltung das Geld nicht zu Gute komme.
Mit Hinweis auf die Schwierigkeit der Zahlungseinforderung im Ausland und dem Mangel an weiterführenden Sanktionen lehnt SO den Vorschlag ab.
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Kantonen in Bezug auf die Erhebung von Gebühren und Bussen erscheint SZ der Vorschlag ungerecht.
SZ und TI halten fest, dass sich die Wirkung der Kontrollen nicht nur über Bussen und Gebühren manifestierten, sondern sehr stark über deren präventive Wirkung, was sich nicht beziffern lasse. Spontankontrollen (ohne vorgängigen Verdacht) sind ihrer Meinung nach äusserst wichtig, führten aber nur in wenigen Fällen zu Einnahmen durch Gebühren und
Bussen.
UR stellt sich gegen den Vorschlag, da ein ernsthafter finanzieller Anreiz nur durch die Beibehaltung des Kostenteilungsschlüssels von je 50% vorhanden sei. Damit würde auch eine Angleichung an das EntsG geschaffen.
VS stört sich daran, dass der Bund den Einnahmen, welche ihm zugutekommen (namentlich im Bereich der Steuern und der Sozialversicherungen) würden, nicht genügend Beachtung schenke. Zudem seien für Gebühren- und Busseneinnahmen die Aktivitäten von anderen Behörden nötig, weshalb eine reduzierte Beteiligung an den Kosten nicht angezeigt sei.
FDP, SVP, Schweizerischer Arbeitgeberverband und sgv lehnen den Vorschlag ab, da sie vermehrte Kontrollen bei unbescholtenen, sich korrekt verhaltenden Unternehmen befürchten. Zudem müsse damit gerechnet werden, dass auch bei Bagatellverstössen vermehrt Bussen ausgesprochen würden, um zusätzliche Einnahmen zur Deckung der Mehrkosten zu generieren.
Der sbv, Gastrosuisse, CP, fpv und FER lehnen die Regelung ab, da damit falsche Anreize geschaffen würden, welche die Kantone dazu verleiten würden, den Kontrollerfolg bewusst