Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/117: Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) · 23 Seiten
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Ablehnung: AG, AI, AR, ZG, ZH, CVP, sbv
a. Begründung der Gegner
AG befürchtet unnötige und einschränkende Vorgaben durch das SECO.
ZG wehrt sich gegen eine weitergehende Zentralisierung. Schwarzarbeit habe eine stark lokale Ausprägung und müsse deshalb zwingend mit dezentralen Mitteln und Strukturen bekämpft werden.
Die CVP ist diesem Vorschlag gegenüber kritisch eingestellt, da er eine Zentralisierung bedeute und zu sehr in die Autonomie der Kantone eingreife.
Der sbv lehnt die Weisungsbefugnisse des SECO ab, da dies seiner Einschätzung nach nicht nötig ist um eine Angleichung zu erreichen.
b. Begründung der Befürworter
BE begrüsst die Anpassung, welche zu einer Angleichung an das geltende EntsG führe.
Das Arbeiten hin zu einem einheitlicheren Vollzug des BGSA wird von LU befürwortet.
NW, SZ, UR und der VSAA sind mit dem Vorschlag einverstanden, würden es aber im Sinne der Förderung der guten Zusammenarbeit begrüssen, wenn Weisungen erst nach Anhörung der Kantone erlassen würden.
SH wünscht einen Miteinbezug der Kantone bei der Ausgestaltung von Weisungen und eine laufende Überarbeitung dieser Weisungen.
c. Vorschläge, Vorbehalte und Klärungsbedarf
OW schlägt vor, dass das SECO Weisungen erst nach Anhörung der Kantone erlassen solle und dies im Gesetz so festzuhalten sei.
4.9 Art. 18a: Sanktionierungsmöglichkeit bei Meldepflichtverstössen
Die Vorlage sieht vor, dass das Kontrollorgan im Falle von Verstössen gegen die Pflicht zur Anmeldung von Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse eine Sanktionskompetenz erhält. Für Meldepflichtverletzungen im Bereich der Quellensteuer liegt die Kompetenz zur Sanktionierung bei der kantonalen Steuerbehörde am Sitz des Arbeitgebers.
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, welche sich zu dieser Frage geäussert haben (25), lehnt die Sanktionierungsmöglichkeit bei Meldepflichtverstössen ab, während eine Minderheit (20) dem Vorschlag zustimmt.
Zustimmung: AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, NE, SG, TI, VD, VS, BDP, SP, Travail.Suisse, Associations de la construction de la suisse romande, CGAS, suissetec
Ablehnung: AG, FR, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, UR, ZG, ZH, CVP, FDP, SVP, Schweizerischer Arbeitgeberverband, sgv, sbv, hotelleriesuisse, Gastrosuisse, CP, fpv, VSAA, VKM,
KKAK, VVAK
4.9.1 Begründung der Gegner
AG und die VKM sehen zwar in der heutigen Situation eine Begünstigung der Schwarzarbeit, zweifeln aber an der praktischen Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Regelung. In die gleiche Richtung argumentiert FR.
LU befürchtet durch die Sanktionsbestimmung eine unnötige Flut von Strafanzeigen, welche nichts mit Schwarzarbeitsbekämpfung zu tun habe.