Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/157: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV), der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) und der Tierschutzverordnung (TSchV) · 17 Seiten
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Die Stellung nehmenden Pferdeorganisationen COFICHEV, FSSE und FECH verlangen Präzisierungen zu Art. 165 Abs. 3 TSchV (Ausnahmen von den Mindestvorgaben für die Tierhaltung bei gelegentlicher Nutzung von Transportmitteln als temporäre Unterkunft, z.B. Situation auf Concoursplätzen).
Der SFF beantragt eine Lockerung der Fortbildungsvorgaben für Schlachthofpersonal (mind. einen halben Tag innerhalb von fünf Jahren statt wie bisher mind. einen Tag innerhalb von 3 Jahren).
5. Änderung anderer Erlasse
5.1 TVD-Verordnung (Art. 1 Abs. 2 Bst. a, Art. 4 Abs. 1 Bst. a und Art. 8b sowie Anhang 1
Ziff. 5)
Die Kantone AI, AR, BE, NW, GR, VS sowie VSKT, VSKT-C und CJA kritisieren die Reihenfolge der Tierarten in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a. Sie sind der Meinung, dass die Equiden vor den Zootieren erwähnt werden sollten.
Die Kantone BE, GR, NW, OW, SH und VS sowie VSKT und VSKT-C regen an, Artikel 8b mit Artikel 18b TSV abzugleichen. Der Kanton AI lehnt die Registrierung für Hausgeflügel ab.
Identitas macht in Bezug auf die zu meldenden Daten weitere Vorschläge um den Nutzen für die Betriebe zu verbessern.
5.2 Gebührenverordnung BLV (Gliederungstitel vor Art. 23 und Art. 23)
Zur vorgeschlagenen Änderung der Gebührenverordnung BLV gab es keine spezifischen Bemerkungen.
Bern, 10. Juli 2015
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