Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/166: Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung, V-ASG) · 20 Seiten

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1. Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

1.1. Einladungen zur Stellungnahme

Mit Schreiben vom 9. März 2015 unterbreitete der Vorsteher des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Vorentwurf der Verordnung zum Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (V-ASG) den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung. Das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (ASG) selber war am 26. September 2014 von den Räten verabschiedet worden.

Die Frist für die Einreichung der Stellungnahmen lief am 30. Mai 2015 ab. Folgende Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen:

- die Kantone: ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR,

AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU,

- die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK),

- die 12 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien: BDP, CVP,

csp-ow, CSPO, EVP, FDP.Die Liberalen, GPS, glp, Lega, MCG, SVP und SPS.

- 11 gesamtschweizerische Dachverbände: SGemV, SSV, SAB, economiesuisse,

SGV, SGAV, SBV, SBVg, SGB, KV Schweiz und Travail.Suisse,

- 5 weitere interessierte Organisationen: ASO, SJAS, educationsuisse, TCS und

REGA.

1.2. Eingegangene Stellungnahmen

Bis Ende Mai 2015 sind beim EDA insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Von den 55 eingeladenen Teilnehmenden haben 31 schriftlich eine Stellungnahme eingereicht: alle Kantone mit Ausnahme von Neuchâtel, zwei Parteien, drei Dachverbände und eine weitere interessierte Organisation. Fünf weitere Stellungnahmen wurden spontan eingereicht.

2. Ergebnisse

2.1. Gesamtbeurteilung des Vorentwurfes der V-ASG

Die Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen den Vorentwurf der V-ASG grundsätzlich. Die vorgeschlagenen Umsetzungsbestimmungen seien insgesamt der gesetzlichen Grundlage getreu ausgearbeitet worden. Zu einer Anzahl von Artikeln werden Änderungen oder Ergänzungen beantragt, die teilweise in der Empfehlung bestehen, einzelne Bestimmungen des bisherigen Verordnungsrechts in die V-ASG zu überführen. Der Auslandschweizerrat verabschiedete am 21. März 2015 eine Stellungnahme namens der ASO. Er stimmt dem Vorentwurf der V-ASG insgesamt zu. Er begrüsst wie schon bezüglich des ASG die Zusammenfügung mehrerer Rechtstexte in einem Erlass. Sie stelle eine Rationalisierung dar und ermögliche die Entwicklung einer umfassenden, kohärenten Politik des Bundes gegenüber den Auslandschweizerinnen und -schweizern.

Die grösste Anzahl von Anträgen gilt den Bestimmungen zu den politischen Rechten, gefolgt von den Regelungen der Sozialhilfe. Vereinzelte Anträge haben die Information und Vernetzung der Auslandschweizerinnen und -schweizer, deren Institutionen, dem ASR und dem konsularischen Schutz (Notdarlehen) zum Gegenstand. Im Weiteren wurde die Frage der Repräsentativität des Auslandschweizerrats der ASO kommentiert.