Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/17: Drei neue Verordnungen des BLV im Bereich Tierschutz · 12 Seiten
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TSBB fordert, dass derartige Ausnahmen nur für Tierheime gewährt werden soll, welche auch Findeltiere und Verzichthunde aufnehmen. Für alle anderen sollen die Abmessungen nach Anhang 1 Tabelle 10 der TSchV gelten.
LVPA wünscht eine Präzisierung des Begriffs « Aussengehege » mit Mindestabmessungen.
Absatz 5:
Aus Sicht der VSKT und vieler Kantone (GL, KT GL, BL, AR, VdU, SG, AVSV, SO, KT SO, LU, NW, SH, VABS, ZH, Veta ZH, AG, AVS, KT BE, SAAV) gibt es Situationen, die eine vollständige Abdeckung mit einer Sichtblende notwendig machen, da es sonst sofort bei Blickkontakt zu Aggressionsverhalten zwischen den Hunden kommt. Deshalb ist ihrer Ansicht nach auch dieser Absatz zu streichen. Derselben Ansicht sind auch die GST und die TRD. Auch die STVV und die SVK fordern die Streichung von Absatz 5.
ZG fordert folgende Ergänzung: „Sichtblenden von angrenzenden Zwingern oder Boxen müssen es den Hunden erlauben, zum Nachbarhund Blickkontakt aufzunehmen und sich aus seinem Sichtfeld zurückzuziehen“.
Art. 6 Dressurgeräte mit akustischem Signal
Laut VSKT, Kantonen (GL, KT GL, BL, AR, VdU, SG, AVSV, KT BE, LU, SO, KT SO, NW, SH, ZH, Veta ZH, AG, AVS, VABS) und GST ist der Begriff „Dressurgeräte“ inhaltlich nicht korrekt und es bestehe für den Vollzug keine Notwendigkeit, den Begriff „sehr unangenehm“ auszuführen. Deshalb sei der ganze Artikel zu streichen (GL, KT GL, BL, AR, VdU, SG,
AVSV, KT BE, LU, SO, KT SO, NW, SH, ZH, Veta ZH, KT JU, AG, AVS, VABS, GST).
Laut SAAV ist der Artikel so allgemein gehalten, dass er zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen würde. Falls der Artikel erhalten werden sollte, sei der Begriff « dresser »
durch« éduquer » zu ersetzen.
TIR fordert die Streichung des Artikels und dessen Integration in die TSchV oder die Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren.
Kompanima und ZTS fordern die Erweiterung des Artikels auf alle Tierarten.
STVV und SVK fordern folgende Ergänzung : « Selon le contexte d’apprentissage, un signal très désagréable peut être utilisé ponctuellement. ».
SVBT möchte, dass der Ausdruck „Angst“ weggelassen wird.
Art. 7 Übermässiges Aggressionsverhalten
VSKT und Kantone fordern die Streichung des gesamten Artikels (GL, KT GL, BL, AR, VdU, KT BE, NW, SH, VABS, AG, AVS, LU, SG, AVSV, KT JU, SAAV, GR, KT GR, SO, KT SO, ZH, Veta ZH).
Ebenso wird die ersatzlose Streichung des Artikels von TIR, Vetsuisse Bern, Tierschutz- und Hundeorganisationen gefordert (HSH-CH, CCS, TSBB, VSH, SWH, SKG, SC, SCA, VKAS, TRD, LVPA, RCS).
„Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass hier eine Einzelfallbeurteilung zwingend angezeigt und eine generell-abstrakte gesetzliche Regelung nicht möglich ist. Dies wird durch die Unzulänglichkeit des vorgeschlagenen Artikels nur noch einmal bestätigt.“ TIR
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