Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 29 Seiten
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Ablehnung
20 Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, VD, ZG, ZH), die FDK und vier Organisationen (Chabrier Avocats, SSK, STSA, Treuhand Suisse) lehnen die Einführung einer Eingangsbestätigung durch die ESTV ab.
Neun Kantone (AG, BL, FR, JU, OW, SO, SZ, TI, UR) machen geltend, dass die Kosten und der Verwaltungsaufwand für die Ausstellung einer Eingangsbestätigung zu hoch seien.
12 Kantone (AG, AI, AR, GL, NW, SG, SH, SZ, TG, TI, VS, ZH), die FDK und drei Organisationen / Verbände / Gesellschaften (Chabrier Avocats, SSK, STSA) sind der Ansicht, dass die Einhaltung der Einreichfrist Sache des Absenders sei und es in seiner Verantwortung liege, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit bei Bedarf der rechtzeitige Versand nachgewiesen werden kann. Ausserdem werde die Rechtssicherheit mit der Einführung einer Eingangsbestätigung nicht oder nur geringfügig verbessert (AG, AI, AR, GL, NW, SH,
SO, TG, TI, VS, ZG, FDK, SSK). Fünf Kantone (BL, JU, OW, SZ, ZG) und zwei Organisationen / Verbände / Gesellschaften (Chabrier Avocats, STSA) weisen zudem darauf hin, dass Deklarations- und Meldeformulare eingeschrieben versendet werden können, bzw. dass die Einreichung der Formulare häufig eingeschrieben erfolgt und damit bereits ein Instrument für einen Zustellnachweis besteht. Allenfalls könne eine Eingangsbestätigung beschränkt werden auf Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger eine Eingangsbestätigung explizit anfragt (VD).
Zustimmung
Vier Kantone (BE, BS, GE, LU), sechs Parteien (BDP, CVP, FDP, glp, SP, SVP) und 12 Organisationen / Verbände / Gesellschaften (Amcham, CP, economiesuisse, FER, Handelskammer beider Basel, KPMG, pwc, SGB, sgv, SVV, SwissHoldings, Treuhand-Kammer) befürworten im Sinne einer Verbesserung der Rechtssicherheit die Einführung einer Eingangsbestätigung durch die ESTV.
Nach Ansicht von vier Vernehmlassungsteilnehmenden (SVP, CP, KPMG, SGB) gestalte sich der Zustellbeweis von eingereichten Deklarations- und Meldeformularen durch die Unternehmen in der Praxis als schwierig. Die Einführung einer Eingangsbestätigung durch die ESTV werde deshalb aus praktischen Gründen befürwortet (SP, SVP, CP). Eine Eingangsbestätigung sei auch mit Blick auf die Kundenfreundlichkeit und Rechtssicherheit zu begrüssen (BDP, KPMG).
Insgesamt werden die dafür veranschlagten Kosten aber als sehr hoch eingeschätzt (SVP, CP, SwissHoldings). FER, pwc und die Treuhand-Kammer präzisieren, dass der Versand der Verrechnungssteuerdeklaration und der Meldeformulare bei einem Grossteil der Unternehmen bereits heute per Einschreiben erfolge. Dies führe im Vergleich zu früher zu einem administrativen Mehraufwand sowohl bei den Unternehmen als auch bei der ESTV, weshalb die Zusatzkosten für die Einführung einer Eingangsbestätigung nicht so hoch ausfallen dürften, wie dies von der ESTV veranschlagt werde. Sechs Vernehmlassungsteilnehmende (CVP, economiesuisse, pwc, sgv, SVV, Treuhand-Kammer) erachten es als zentral, dass der administrative Aufwand und die Kosten für die Ausstellung von Eingangsbestätigungen geringstmöglich gehalten werden. Die FDP spricht sich ausserdem explizit gegen eine Aufstockung von personellen Ressourcen aus und weist, wie auch fünf weitere Vernehmlassungsteilnehmende (CVP, glp, economiesuisse, sgv, SwissHoldings), darauf hin, dass der Versand von brieflichen Eingangsbestätigungen im Zeitalter des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht mehr zeitgemäss sei. Sie teilen die Meinung, dass der Einsatz moderner Kommunikationsinstrumente einfacher sei und eine Kostensenkung erlaube. Aus diesen Gründen sollen Eingangsbestätigungen automatisiert elektronisch versendet werden. Auch FER würde eine solche elektronische Eingangsbestätigung bevorzugen. Für die SVP wäre eine Kompensation allfälliger Kosten innerhalb des bestehenden Budgets angezeigt.