Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 29 Seiten

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Zusammenfassung

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht betreffend die parlamentarische Initiative 13.479 Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer wurde von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) am 12. Dezember 2014 eröffnet und endete am 6. März 2015. Insgesamt sind 53 Stellungnahmen eingegangen:

- 25 Kantone und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)

- 6 Parteien

- 21 Organisationen / Verbände / Gesellschaften

Eine Mehrheit von 31 Vernehmlassungsteilnehmenden (10 Kantone, 5 Parteien, 16 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) ist der Ansicht, dass im Bereich des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer Gesetzgebungsbedarf besteht. 18 Vernehmlassungsteilnehmende (14 Kantone und die FDK, 1 Partei und 2 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) sind hingegen der Meinung, dass sich eine Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (VStG) nicht aufdrängt.

Hinsichtlich der Regelung befürworten 16 Vernehmlassungsteilnehmende (4 Kantone, 4 Parteien, 8 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) eine neue Regelung gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach sowohl die Deklaration der Verrechnungssteuer als auch die Geltendmachung der Anwendung des Meldeverfahrens auch nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen möglich sein soll, ohne dass das Recht, vom Meldeverfahren Gebrauch zu machen, verwirkt. 20 Vernehmlassungsteilnehmende (15 Kantone und die FDK, 1 Partei, 3 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) begrüssen hingegen eine neue Regelung gemäss dem Antrag der Kommissionsminderheit, der eine Verlängerung der Deklarationsfrist sowie der Frist für die Einreichung des Gesuchs um Meldung vorsieht. Weitere 13 Vernehmlassungsteilnehmende (5 Kantone, 1 Partei, 7 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) schlagen Änderungen vor, die sich grossmehrheitlich an der Regelung der Kommissionsmehrheit orientieren.

Eine Mehrheit von 29 Vernehmlassungsteilnehmenden (22 Kantone und die FDK, 1 Partei, 5 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) lehnt eine rückwirkende Inkraftsetzung der neuen Regelung klar ab. 23 Vernehmlassungsteilnehmende (3 Kantone, 5 Parteien und 15 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) unterstützen eine Inkraftsetzung der neuen Regelung mit Rückwirkung.

Sollte eine Inkraftsetzung mit Rückwirkung beschlossen werden, spricht sich eine Mehrheit von 29 Vernehmlassungsteilnehmenden (19 Kantone und die FDK, 2 Parteien, 7 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) für eine Rückwirkung gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit aus, wonach die neue Regelung auch auf Steuerforderungen anwendbar sein soll, die ab dem Kalenderjahr 2011 fällig wurden. Der Antrag der Kommissionsminderheit I, wonach die neue Regelung auch auf Tatbestände anwendbar sein soll, die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmungen eingetreten sind, sofern die Steuer- oder Verzugszinsforderung nicht verjährt oder bereits vor dem 1. Januar 2013 rechtskräftig festgesetzt wurde, wird von acht Vernehmlassungsteilnehmenden (1 Kanton, 4 Parteien, 3 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) befürwortet. Weitere 10 Vernehmlassungsteilnehmende (2 Kantone, 8 Organisationen / Verbände / Gesellschaften) schlagen eine Änderung vor.