Vorlage
Vernehmlassung 2014/2: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 20 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 18Fedlex · Vorlage
gemäss Anhang 3, Ziffer 5.1 und 5.2.
positiv ist.
0 Prozent, wenn die Differenz zwischen den Abflüssen nach 13.1 und der Hälfte der vertraglichen Zuflüsse gemäss Anhang 3, Ziffer 5.1 und 5.2.
negativ ist.
13.2 gegenüber Finanzinstituten100
14. Gruppeninterne Mittelabflüsse (nur für Einzelinstitut)100