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Vernehmlassung 2014/4: Revision CO<sub>2</sub>-Verordnung · 20 Seiten

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b. Art und Menge der zu transferierenden Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate oder Bescheinigungen.

4 Die Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate oder Bescheinigungen werden transferiert, wenn eine Transaktionsvalidierin oder ein Transaktionsvalidierer der Transaktion zustimmt.

5 Die Transaktion erfolgt nach einem standardisierten Verfahren.

Art. 62 Registerführung

1 Das BAFU führt das Emissionshandelsregister elektronisch und protokolliert alle Transaktionen und Versteigerungsgebote.

2 Es stellt sicher, dass anhand der Protokolle alle für die Transaktionen und Versteigungsgebote wesentlichen Elemente jederzeit nachvollzogen werden können.

3 Es kann zusätzlich zu den bei der Kontoeröffnung eingereichten Angaben jederzeit weitere Angaben verlangen, wenn dies für den sicheren Betrieb des Emissionshandelsregisters notwendig ist.

Art. 63 Bst. a

Der Bund haftet nicht für Schäden wegen:

a. mangelhafter Transaktion der Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate, Bescheinigungen und Versteigerungsgebote;

Art. 64 Kontosperrung und -schliessung

1 Bei Verstössen gegen die Vorschriften über das Emissionshandelsregister oder wenn wegen einer in Artikel 59a Absatz 1 Buchstabe b genannten strafbaren Handlung eine Untersuchung hängig ist, sperrt das BAFU die betroffenen Nutzerzugänge oder Konten. Die Sperrung dauert so lange, bis die Vorschriften wieder eingehalten sind oder die Untersuchung eingestellt ist.

2 Es kann Konten, auf denen keine Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate, und Bescheinigungen verbucht sind und die während mindestens einem Jahr nicht benutzt wurden, schliessen.

Art. 65 Datenschutz

1 Das Emissionshandelsregister umfasst die folgenden Daten:

a. Kontonummer;

b. Vornamen, Namen und Kontaktangaben der Personen nach Artikel 59 Absatz 1 sowie der Gebotsvalidiererin oder des Gebotsvalidierers und der oder des Auktionsbevollmächtigten nach Artikel 47 Absatz 5;

c. Emissionsrechte, Bescheinigungen und Emissionsminderungszertifikate pro Konto;