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Vernehmlassung 2014/4: Revision CO<sub>2</sub>-Verordnung · 20 Seiten

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II

Die Anhänge 3, 7, 8 und 9 werden gemäss Beilage geändert.

III

Die Gebührenverordnung BAFU vom 3. Juni 2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 6 Absatz 2

Werden Arbeiten bei Dritten in Auftrag gegeben, so kann zusätzlich zu den Auslagen ein Verwaltungszuschlag von 20 Prozent der ordentlichen Gebühr in Rechnung gestellt werden. Wenn besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, kann die ordentliche Gebühr auf insgesamt höchstens 240 Franken pro Stunde erhöht werden.

IV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

…2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova