Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/70: Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren · 25 Seiten

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solcher Fälle gering sein dürfte. Diese Einschätzung wird durch die Erfahrungen der Schweiz mit anderen Mitteilungsverfahren bestätigt.48

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf die Volkswirtschaft

Für die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf die Volkswirtschaft gelten sinngemäss die Ausführungen unter Ziff. 3.1.1 und 3.1.3.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 201249 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 201250 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt.

Mit der Unterbreitung der Vorlage wird der Annahme der Motion Amherd "Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention" Folge gegeben.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

In den Zielen des Bundesrats für 2015 wurde festgehalten, dass der Bund sein Engagement im Bereich Menschenrechte, Friedenspolitik und Gute Dienste verstärkt und im Rahmen dieser Zielsetzung einen besonderen Fokus auf die Rechte der Kinder legt und die Botschaft zum Fakultativprotokoll verabschiedet.

48 Seit dem Beitritt zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung im Jahr 1994 wurden bislang zwei Mitteilungen betreffend dieses Übereinkommen gegen die Schweiz eingereicht. Das Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau, welches die Schweiz im Jahr 2008 anerkannt hat, wurde bislang nie gegen die Schweiz angewendet. Anders verhält es sich einzig mit dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das im Rahmen des Asylrechts eine gewisse Bedeutung erlangt hat. Dieses Übereinkommen ist für die Schweiz im Jahr 1987 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 160 Mitteilungen gegen die Schweiz eingereicht. Von diesen Fällen gaben jedoch nur 15 Anlass zur Feststellung einer Konventionsverletzung (Stand 11. Februar 2015).

49 BBl 2012 481

50 BBl 2012 7155