Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/96: Verordnung über die Meldestelle von lebenswichtigen Humanarzneimitteln · 21 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

grossen Lieferanten nachgeprüft (Zeitraum der Messung: Ende Oktober 2014 bis Anfang November 2014) und alle gelisteten Wirkstoffe waren verfügbar oder die Präparate könnten mit einer Frist von weniger als einer Kalenderwoche beschafft und geliefert werden;

 Bei Wirkstoffen, von welchen mehrere Präparate von mehreren, unterschiedlichen Herstellern in unterschiedlichen Dosierungen, Volumina und galenischen Formen verfügbar sind, sind entsprechend genügend Alternativen vorhanden und somit die Marktversorgung grundsätzlich sichergestellt. Diese Wirkstoffe sind substituierbar und daher aus der Liste zu löschen;

 Die Meldepflicht zu Lieferengpässen darf zu keinen Doppelspurigkeit mit den Regelungen von Helvecura (Meldepflicht für Antibiotika) führen (Ausnahme: VIPS);

 Bezüglich der Impfstoffe und Impfstoffkombinationen sollen das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen den notwendigen Umfang bestimmen (Ausnahme: VIPS);

 Diagnostika erfüllen die Kriterien zur Aufnahme nicht, deshalb sind sie zu löschen;

 Die Anwendung der World Health Organization - List of Essential Medicines.

Aufgrund dieser Kriterien wären 74 von 76 meldepflichtigen Wirkstoffen zu löschen. Für zwei Wirkstoffe (Amsacrin und Foscarnet) fehlen die Informationen bezüglich der Liefersituation (nicht im Bestellsortiment), deshalb werden sie nicht aus der Liste entfernt. VIPS empfiehlt, als erste Aufgabe der Expertengruppe, die Wirkstoffliste über Versorgungsengpässe bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln kritisch beurteilen zu lassen.