Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/96: Verordnung über die Meldestelle von lebenswichtigen Humanarzneimitteln · 21 Seiten

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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel

1. Einführung

Mit Schreiben vom 16. September 2014 wurden der Entwurf zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und der erläuternde Bericht den Kantonen, den Organisationen des Gesundheitswesens der Schweiz und den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen zur Anhörung unterbreitet. Insgesamt wurden 93 Adressaten direkt konsultiert.

Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Website der Bundeskanzlei (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) veröffentlicht. Die Anhörungsfrist lief bis am 28. November 2014.

2. Zusammenfassung der Ergebnisse

Insgesamt sind 47 Rückmeldungen eingegangen. 26 Kantone sowie die Kantonsapothekervereinigung (KAV), wobei der Kanton UR auf eine eigene Eingabe verzichtet hat und auf die Stellungnahme der KAV verweist, 7 Institutionen des Gesundheitswesens, 9 gesamtschweizerische wirtschaftliche Dachverbände (Industrie und Grossisten) und 4 Einzelfirmen (eine detaillierte Liste befindet sich im Unterkapitel 4.1.) haben eine Stellungnahme eingereicht.

2.1. Überblick über die Ergebnisse

Der Entwurf für die Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel wird in der Mehrheit der Rückmeldungen begrüsst. Eine bedeutende Mehrheit der Kantone sowie die Institutionen im Gesundheitswesen unterstützen den Aufbau einer solchen Meldestelle. Einige kritische Anmerkungen sind von zu den einzelnen Bestimmungen eingegangen. Die Pharmaindustrie betont, dass Meldungen an die Behörden lediglich über eine (zentrale) Meldestelle gemacht werden sollten und hat insbesondere hinsichtlich der Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe Kritik angebracht. Dabei ist festzuhalten, dass die Pharmabranche, mit Ausnahme von vier Unternehmen, ausschliesslich über die Dachverbände Stellung genommen hat.

Nur eine Minderheit der Antworten aus der Anhörung sind ablehnend ausgefallen (TG, VD, ZH, Centre patronal CP, Fédération des Entreprises Romandes FER). Dabei wird das Projekt von den Kantonen TG und ZH nicht grundsätzlich abgelehnt, die vorliegende Version des Verordnungsentwurfs jedoch als ungenügend betrachtet, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Der Kanton VD äussert sich ebenfalls positiv zum Aufbau der Meldestelle, sieht sich aber aufgrund einiger Mängel im Projekt nicht in der Lage, den Entwurf in der vorliegenden Form vollumfänglich zu unterstützen.

2.2. Allgemeine Bemerkungen der Teilnehmenden

Die Problematik der Versorgungsengpässe wurde von den Leistungserbringern weitgehend anerkannt mit dem Hinweis darauf, dass diese hauptsächlich das Spitalumfeld betreffen (BS, GL, JU, NE, NW, OW, SZ, SG, KAV). Auch die Liste der Wirkstoffe wird weitgehend positiv beurteilt (GE, JU, TI, GSASA, H+, oncosuisse). Insbesondere wird begrüsst, dass mit der frühzeitigen Erfassung von Versorgungsengpässen ein besserer Überblick über betroffene Substanzen und Produkte gewährleistet wird und so rascher geeignete Massnahmen eingeleitet werden können (AG, AI, BL, BS, BE, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, KAV, FMH, Groupe des Quinze, H+, pharmaSuisse, Curatis AG).

Die Dachverbände der Pharmaindustrie (ASSGP, intergenerika, interpharma, GRIP, science-INDUSTRIES, VIPS) sowie zwei Einzelfirmen (Gilead Sciences Switzerland Sàrl, Vifor AG) legen