Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/96: Verordnung über die Meldestelle von lebenswichtigen Humanarzneimitteln · 21 Seiten
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Ergebnisbericht zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel
Groupe des Quinze, GSASA, H+). Gemäss der Stellungnahme der KAV sind vor allem die möglichen kurzfristigen Massnahmen sowie deren Umsetzung von Bedeutung.
Für die Kantone BE, BS, GE, GL, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VD, ZH, KAV, FMH, Groupe des Quinze, ASSGP, GRIP, intergenerika, interpharma, scienceINDUSTRIES, VIPS, Gilead Sàrl und Vifor AG wären die Massnahmen in der Verordnung festzuhalten. Der Kanton SZ fordert, die Kompetenz zur Einleitung von Massnahmen der Meldestelle zu übertragen.
Die Kreise der Wirtschaft (ASSGP, GRIP, intergenerika, interpharma, scienceINDUSTRIES, VIPS Gilead Sciences Switzerland Sàrl, Vifor AG) schlagen vor, folgende von der Meldestelle zu ergreifende Massnahmen in die Verordnung möglichst abschliessend aufzunehmen:
Verfügbarkeitsabklärung bezüglich alternativer Präparate und/oder Therapien,
Informationen über alternative Wirkstoffe,
Substitutionsempfehlungen,
Einsatzbeschränkungen auf bestimmte Indikationen oder Patientenpopulationen,
Liefermengenbeschränkungen,
Priorisierung bei der Distribution,
Exportverbote,
Befristetes Inverkehrbringen identischer Präparate in ausländischer Aufmachung,
Sicherstellen der Versorgung durch Einfuhr nicht zugelassener Präparate aus dem Ausland.
Buchstabe c
Zwei Institutionen (Groupe des Quinze, pharmaSuisse) fordern die „kann“-Formulierung zu löschen und durch folgende Formulierung zu ersetzen:
Groupe des Quinze: „Sie untersucht Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche“;
pharmaSuisse: „muss Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche untersuchen“
Oncosuisse beantragt eine präzise Beschreibung, wann Untersuchungen in Angriff zu nehmen sind.
Buchstabe d
Groupe des Quinze beantragt die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Arzneimittelversorgung. Oncosuisse schlägt vor, Versorgungsengpässe und getroffene Massnahmen jeweils in einem jährlichen Bericht öffentlich zu machen.
Buchstabe e
Groupe des Quinze, H+, pharmaSuisse und oncosuisse schlagen vor, die Informationsaufgabe der Meldestelle in der Verordnung festzuhalten. Es wird gefordert, die Liste der betroffenen Arzneimittel analog jener der Food and Drug Administration in den USA permanent öffentlich zu publizieren (Groupe des Quinze, oncosuisse). NE und GSASA regen die Publikation der Informationen in Bezug auf die Versorgungsengpässe mindestens an die Leistungserbringer an. Die Form der Veröffentlichung soll im Rahmen der Aufgaben der Meldestelle explizit definiert werden (oncosuisse). Daten und Informationen der Meldestelle sollten allen Akteuren (z.B. Industrie, Grossisten, Ärzteschaft, Apotheken), die zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln beitragen, zugänglich sein (pharmaSuisse, GSASA, H+). Alternativ könnte ein geschützter Zugang zur Liste für Versorger (z.B. Spitäler, Apotheken) vorgesehen werden (Groupe des Quinze).
Der Kanton BS beantragt folgende Formulierung von Buchstabe e:
„Sie informiert soweit nötig die Gesundheitsbehörden der Kantone und des Bundes“.