Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/46: Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) · 18 Seiten

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meisten Ländern in die äquivalente kurzfristige Kreditfazilität transferiert. Auch der Schweizer Betrag von rund 530 000 Franken wurde im Januar 2015 nach Zustimmung des Parlaments im Rahmen des Voranschlags 2015 in die kurzfristige Kreditfazilität überführt.

- Drittens wurde die Zinssubventionierung für ärmere Länder befristet erhöht, indem alle Kredite bis Ende 2016 zu einem Nullzins vergeben werden.

Die Schweiz leistete über den Zeitraum 2011-2014 zudem vier jährliche A-fondsperdu-Beträge von 4 Millionen Franken zur Aufstockung des Zinsverbilligungskontos. Diese Beiträge wurden einem bestehenden nicht ausgeschöpften Verpflichtungskredit von 100,5 Millionen Franken belastet (sog. ESAF-Finanzierungsbeschluss).16 Der Beschluss sah vor, dass Verpflichtungen bis zum 31. Dezember 2011 eingegangen werden konnten. Der Verpflichtungskredit wurde bis auf 1,5 Millionen Franken ausgeschöpft.

Als Nächstes beschloss der Exekutivrat Ende September 2012 eine Aufstockung in der Höhe von insgesamt 2,45 Milliarden SZR (rund 3,4 Mrd. CHF) des Zinskontos des PRGT-Treuhandfonds mit den ausserordentlichen Einnahmen aus IWF-Goldverkäufen in den Jahren 2009 und 2010. Sie soll dazu beitragen, den Treuhandfonds in der längeren Frist selbsttragend zu machen. Auch die Schweiz beteiligte sich an der Aufstockung mit einem Betrag von 50 Millionen Franken, welcher dem damaligen Wert des Gewinnanteils der Schweiz an den Goldverkäufen von rund 35,6 Millionen SZR entspricht. Das Parlament bewilligte am 12. Dezember 2013 einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken für den Beitrag an den Treuhandfonds des IWF. Dieser Beitrag wird in fünf jährlichen Tranchen von 10 Millionen 2014-2018 in das PRGT-Zinskonto einbezahlt.

Am 4. Februar 2015 beschloss der Exekutivrat des IWF die Schaffung des CCR-Trust für die Hilfe von den ärmsten Ländern bei Katastrophen (Catastrophe Containment and Relief Trust, CCR Trust). Dieser wurde im Kontext der Ebola-Krise geschaffen und soll dem Erlass von Zahlungen an den IWF nach Naturkatastrophen oder schwerwiegenden Epidemien dienen. Der CCR-Treuhandfonds löst den früheren Post-Catastrophe Debt Relief Trust (PCDR-Trust) ab, der im Zuge des Erdbebens in Haiti 2010 zur Entschuldung der ärmsten Länder nach erheblichen Naturkatastrophen geschaffen wurde und sieht zusätzlich Schuldenentlastungen bei schwerwiegenden Epidemien vor. Für die Finanzierung des CCR-Treuhandfonds sah der IWF die Liquidation des MDRI-II-Treuhandfonds und den Transfer der Restbeträge in das allgemeine Konto des CCR-Treuhandfonds vor. Die 37 bilateralen Geldgeber des MDRI-II-Treuhandfonds gaben ihre Zustimmung. Der Schweizer Restanteil beträgt rund 1,3 Millionen SZR und wird nach dem Beschluss des Parlaments zum Voranschlag 2016 in den CCR-Treuhandfonds überführt.

Für weitere A-fonds-perdu-Beiträge an IWF-Fazilitäten für ärmere Länder wurden auf der Grundlage des WHG Mittel aus früher bewilligten Verpflichtungskrediten verwendet. Beim Beitrag an die Entschuldung von Liberia wurden 2008 Mittel aus dem Verpflichtungskredit von 90 Millionen Franken für die Beteiligung der Schweiz an der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) und an der HIPC-Initiative zur multilateralen Entschuldung von Entwicklungsländern von 1996 beansprucht. Der Verpflichtungskredit wurde mit dem Bundesbeschluss über die Beteiligung der

16 BBl 1996 I 1004