Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/46: Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) · 18 Seiten

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brückung des Mittelbedarfs des IWF bis zum Inkrafttreten der revidierten NKV bewilligt. Die Rahmenkredite stellten jeweils sicher, dass die Schweiz sich im Krisenfall verlässlich und rasch engagieren konnte. Sie deckten im Regelfall Garantieverpflichtungen des Bundes für die Kreditvergabe der SNB. Für alle Beteiligungen zugunsten ärmerer Länder (Bst. b.) ist hingegen gemäss Artikel 8 Absatz 2 WHG jeweils ein besonderer Verpflichtungskredit einzuholen.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Entwicklungen 2004-2015

Ab Herbst 2007 führten die Verwerfungen im Immobilien- und Finanzsektor der USA zu schwerwiegenden Störungen der internationalen Finanzmärkte und einem beispielslosen Rückgang des globalen Wachstums und des Welthandels. Die globale Finanzkrise bahnte zudem die Staatsschuldenkrise in Europa an. Im Zuge dieser Krisen beantragten auch Industrieländer zum ersten Mal seit Jahrzehnten Zugang zu IWF-Mitteln. Die Krise führte beim IWF zu einem starken Anstieg des Ressourcenbedarfs. Auch die für die ärmeren Mitgliedsländer vorgesehenen Mittel wurden erhöht, um diese vor den Auswirkungen der Krise zu schützen.

a. Finanz- und Eurokrise

Die Zeitperiode unmittelbar nach der Verabschiedung des WHG zeichnete sich durch einen relativ tiefen Mittelbedarf aus. Die Situation änderte sich jedoch mit dem Ausbruch der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Von September 2008 bis April 2009 hat der IWF Kredite an Mitgliedsländer mit Zahlungsbilanzproblemen im Umfang von insgesamt rund 150 Milliarden US-Dollar vergeben bzw. in Aussicht gestellt. Somit verblieben dem IWF in seinen regulären Mitteln noch knapp 50 Milliarden US-Dollar.

Um den möglichen Mittelbedarf zahlreicher Mitgliedsstaaten decken zu können beschloss der Internationale Finanz- und Währungsausschuss (IMFC), das ministerielle Steuerungsorgan des IWF, an seiner Frühjahrssitzung im April 2009 Massnahmen zur Erhöhung der Kreditvergabekapazität des IWF. Die anstehende Quotenüberprüfung wurde vorgezogen, mit dem Ziel, die Quotensumme auf 476,8 Milliarden SZR zu verdoppeln. Zusätzlich wurden die NKV von 34 Milliarden SZR auf 367,5 Milliarden SZR (rund 540 Mrd. USD) aufgestockt. Diese Mittel stiegen im November 2011 weiter auf rund 370 Milliarden SZR mit Polens NKV-Beitritt. Zur Deckung eines möglichen unmittelbaren Kreditbedarfs schloss der IWF bilaterale Kreditlinien im Umfang von 250 Milliarden US-Dollar ab. Diese Kreditlinien dienten als Überbrückung bis zum Inkrafttreten der geänderten und erhöhten NKV.

Auch die Schweiz hatte dem IWF eine auf maximal zwei Jahre beschränkte bilaterale Kreditlinie der SNB mit Garantie des Bundes von bis zu 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Der diesbezügliche IWF-Sonderhilfebeschluss13 für einen Rahmenkredit von 12,5 Milliarden Franken wurde auf Grundlage von Artikel 2 Absatz 1 WHG den eidgenössischen Räten vorgelegt. Aufgrund einer längeren Eintretensdebatte im Nationalrat wurde jedoch die Vorlage gleichzeitig mit dem

13 BBl 2011 2931