Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/46: Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) · 18 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat eine Revision des Währungshilfegesetzes vom 19. März 2004 (WHG).1 Mit der Revision soll den Veränderungen in der Weltwirtschaft und im internationalen Finanzsystem seit Inkrafttreten des WHG Rechnung getragen werden.

Die Schweiz, als eng in das internationale Finanz- und Währungssystem eingebundene Volkswirtschaft, beteiligt sich seit Jahrzehnten an Massnahmen, die zur Stabilität dieses Systems beitragen. Solche Hilfen wurden im Zuge der globalen Finanzkrise sowie der Schuldenkrise im Euroraum während der letzten Jahre teilweise in ausserordentlichem Masse beansprucht.

Mit der Revision des WHG soll sichergestellt werden, dass dieses zentrale Element des währungspolitischen Instrumentariums der Schweiz auch in Zukunft in ausserordentlichen Krisensituationen den Anforderungen des internationalen Umfelds entspricht.

1.1 Grundzüge der Währungszusammenarbeit

Die Schweiz beteiligt sich seit langem an internationalen Hilfsaktionen. In der Nachkriegszeit beteiligte sich die Schweiz in regelmässigen Abständen an bilateralen oder multilateralen Währungshilfemassnahmen, mit teilweise beträchtlichen Beträgen.2 Ein Engagement im Rahmen des IWF fand schon vor dem Beitritt der Schweiz 1992 statt, insbesondere durch die Teilnahme 1964 an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV). Die Schweiz trägt auch seit 1988 zu den Fazilitäten des IWF für ärmere Länder bei.

Im Allgemeinen ist bei der Währungszusammenarbeit zwischen der Quote als Beitrag zu den regulären Ressourcen des IWF, den Allgemeinen und Neuen Kreditvereinbarungen (AKV/NKV) als zusätzliche Kreditkapazität des IWF, der Währungshilfe gemäss WHG und den Massnahmen der internationalen Währungskooperation gemäss Artikel 10 des Nationalbankgesetzes vom 3. Oktober 20033 (NBG) zu unterscheiden.

Die Leistung der Quote beim IWF geschieht auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19914 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods. Mit ihrem Beitritt zum IWF 1992 erhielt die Schweiz die aus der Quote sich ergebenden Stimmrechte und damit die Möglichkeit, ihre Einflussnahme in internationalen Währungs- und Finanzangelegenheiten zu erhöhen sowie die Tätigkeit der Institution mitzugestalten. Die mit der Quote zusammenhängenden Zahlungen werden ohne Garantie des Bundes von der SNB geleistet. Der Anteil der Quote, der vom IWF beansprucht wird, wird marktgerecht verzinst.

1 SR 941.13

21961 beteiligte sich die Schweiz beispielsweise mit einem Betrag von 1565 Millionen Franken an die multilateral koordinierte Stützungsaktion des Pfund Sterlings, was einem heutigen inflationsbereinigten Wert von etwa 5,5 Milliarden Franken entspricht.

3 SR 951.11

4 SR 979.1