Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/46: Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) · 18 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den NKV14 am 1. März 2011 von den Räten verabschiedet. Aus diesem Grund wurde die bilaterale Kreditlinie nicht aktiviert.
Box 1: Währungszusammenarbeit im IWF
Die Grundlage für die internationale Währungszusammenarbeit bilden hauptsächlich die Fazilitäten und Mittel des IWF, der zur Aufgabe hat, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu sichern.
Die Mittel des IWF bestehen vorwiegend aus den Quoten seiner Mitgliedsländer. Die Quotensumme beläuft sich auf 238,4 Milliarden SZR (rund 329 Mrd. CHF). Die Umsetzung der 2010 verabschiedeten, jedoch bisher nicht ratifizierten Quoten- und Gouvernanzreform des IWF wird die Quotensumme auf 476,8 Milliarden SZR verdoppelt (rund 658 Mrd. CHF). Die Schweizer Quote wird von derzeit 3,5 Milliarden SZR auf 5,8 Milliarden SZR (rund 8 Mrd. CHF) steigen.
In akuten Krisensituationen kann der IWF – mit Zustimmung einer 85-Prozent-Mehrheit der 36 Teilnehmer dieses Instruments – auf Neue Kreditvereinbarungen (NKV) zurückgreifen. Als sich die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärfte, wurden die NKV revidiert und 2010 von 34 Milliarden SZR auf rund 370 Milliarden SZR (rund 511 Mrd. CHF) aufgestockt. Um mit den erweiterten NKV ein wirksameres Instrument zur Krisenprävention und -bewältigung zur Hand zu haben, wurde gleichzeitig deren ursprünglich fallweise Aktivierung durch allgemeine, von den NKV-Teilnehmern verabschiedete Aktivierungszeiträume bis zu sechs Monaten ersetzt. Die Schweiz beteiligt sich mit einer maximalen Kreditzusage von rund 11 Milliarden SZR an den NKV. Die erweiterten NKV wurden seit Inkrafttreten zehn Mal aktiviert, letztmals am 1. Oktober 2015 für sechs Monate. Die mit der Reform 2010 geplante Verdoppelung der Quoten wird durch eine entsprechende Reduktion der NKV-Mittel kompensiert.
2012 wurde wegen ernster Sorgen um die Stabilität des Finanzsystems eine ausserordentliche, befristete Aufstockung der IWF-Mittel mit bilateralen Kreditlinien beschlossen. Diese dritte Finanzierungsquelle kann zusätzlich 288 Milliarden SZR (rund 397 Mrd. CHF) bereitstellen. Die bilateralen Kreditlinien laufen spätestens 2018 ab. Sie mussten bisher nicht beansprucht werden. Auf den Abschluss einer bilateralen Kreditlinie mit der Schweiz wurde verzichtet.
14 SR 941.16