Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/46: Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) · 18 Seiten

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Die vom IWF bereitgestellten Mittel zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzproblemen können durch bilaterale Währungshilfen anderer Mitgliedsländer ergänzt werden. Dies war beispielsweise beim IWF-Programm zugunsten von Russland (1996) Südkorea (1997), Brasilien (1998), Island (2008), Griechenland (2010) oder Irland (2010) der Fall.

Mit dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (PRGT) schliesslich finanziert der IWF vergünstigte Kredite an einkommensschwache Mitgliedsländer. Die Kreditkapazität dieses Fonds wurde mit der Revision 2009 auf 11,3 Milliarden SZR (rund 15,6 Mrd. CHF) erhöht. Die Schweiz ist am PRGT mit rund 650 Millionen SZR beteiligt (rund 897 Mrd. CHF).

Das Abklingen der Wirtschaft- und Finanzkrise von 2008 und 2009 brachte nicht die erhoffte nachhaltige Erholung der weltwirtschaftlichen Konjunktur. Vielmehr eskalierte die Staatsschuldenkrise im Euroraum in der zweiten Hälfte 2011 derart, dass eine Ansteckung auf globaler Ebene drohte und die Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems ernsthaft gefährdet war. Zur wirksamen Bekämpfung der Krise beschloss der IMFC im April 2012 eine ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des IWF mit weiteren bilateralen Kreditlinien von über 430 Milliarden US-Dollar (288 Mrd. SZR). Diese Mittel sollen nur zum Einsatz kommen, falls die regulären Ressourcen sowie die NKV die Kreditvergabe des IWF nicht abdecken können. Rund 200 Milliarden US-Dollar wurden von den Ländern des Euroraums bereitgestellt.

Die Schweiz stellte einen bilateralen Kredit in Höhe von 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht. Am 11. März 2013 bewilligten die eidgenössischen Räte gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 WHG einen Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken für eine