Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 17 Seiten
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Der Schweiz bietet sich mit einem Beitritt schliesslich die Möglichkeit auf die Entstehung und Entwicklung dieser Bank Einfluss zu nehmen. Dabei wird sie auch in Zukunft besondere Beachtung der Einhaltung internationaler Standards schenken, insbesondere der Finalisierung der operationellen und finanziellen Politiken (einschliesslich Beschaffungswesen und Sozial- und Umweltstandards).
3.2 Kapitalbeteiligung der Schweiz
Die Schweiz hat – wie die meisten anderen Gründungsmitglieder – ihre Bereitschaft zur Übernahme des gemäss ihrer Quote berechneten Anteils am autorisierten Grundkapital erklärt. Sie will damit die Bank auch finanziell ihrem Anteil entsprechend mittragen. Zudem kann sie sich damit ihre Chancen auf eine adäquate Vertretung im Direktorium bewahren. Ihre Quote beträgt 0,7064 Prozent, woraus sich eine Kapitalbeteiligung am gesamten autorisierten Kapital von 706,4 Millionen US-Dollar (davon 141,3 Millionen einzahlbar in fünf jährlichen Tranchen) ergibt. Der Anteil am gezeichneten Kapital (98,2 Milliarden US-Dollar) beläuft sich auf 0,7197 Prozent. Der schweizerische Stimmenanteil ist dank der Zuteilung von Grund- und Gründungsmitgliedstimmen höher als ihr Kapitalanteil und beläuft sich auf 0,8745 Prozent. Im Falle einer zukünftigen selektiven Kapitalerhöhung wird dieser Stimmanteil allerdings sinken.
Der Anteil der Kapitalbeteiligung der Schweiz liegt dabei im Bereich des Kapitalanteils an anderen Finanzinstitutionen, konkret zwischen demjenigen an der ADB (0,58 %) und demjenigen der Afrikanischen Entwicklungsbank (1,477 %).
3.3 Vertretung und Einflussnahme
Mit der frühen Teilnahme am Gründungsprozess hat sich die Schweiz nicht nur zum Ziel gesetzt, ein Zeichen zu setzen und ihre Erfahrungen in diesen Prozess einzubringen, sondern sie wollte sich auch eine gute Ausgangslage für die Beteiligung an den Entscheidungsgremien der Bank, mithin dem Direktorium schaffen. Konkret strebt die Schweiz an, zumindest in der wichtigen Anfangsphase der Bank im Direktorium wenigstens mit einem stellvertretenden Direktor vertreten zu sein. Sie hat bereits während der Verhandlungsphase aktiv auf dieses Ziel hingearbeitet und sich mit einer aktiven Beteiligung und der Übernahme einer Koordinationsfunktion unter den nicht-regionalen Ländern gut positioniert. Die Übernahme einer solchen Position ist jedoch nicht selbstverständlich. Die Teilnahme als Gründungsmitglied gewährleistet zwar einen Zugang (zumindest auf Rotationsbasis) zum Direktorium; aufgrund der grossen Zahl der nicht-regionalen Mitglieder wird jedoch der Wettbewerb um die wenigen Sitze grösser, und entsprechend geringer wird die Möglichkeit, auf Rotationsbasis einen Zugang zum Direktorium zu erhalten. Dies ist auch der Fall, wenn der Gouverneursrat von der Möglichkeit Gebrauch macht, grösseren Stimmrechtsgruppen zwei Stellvertreterpositionen zuzugestehen.
Mit ihrer Quote besetzt die Schweiz den neunten Rang unter den nicht-regionalen Mitgliedern. Die Chancen auf einen Sitz im Direktorium hängen wesentlich von der Stimmrechtsgruppenbildung unter den Nicht-Regionalen ab. Diese Abklärungen sind gegenwärtig im Gange. Die Schweiz versucht diesen Prozess in ihrem Sinne zu beeinflussen, ist jedoch wesentlich von den Entscheidungen der EU-Länder abhängig. Vorläufig hält sie sich alle Optionen offen und versucht sich eine möglichst gute Ausgangslage zu schaffen. Bezüglich der Vertretung im Direktorium können aus diesem Grund zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden.
Die Schweiz hat sich zudem informell um die Ansiedlung des europäischen Büros der AIIB in der Schweiz beworben, wie dies in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vorgeschlagen wurde. Neben politischen und wirtschaftlichen Argumenten dürfte dabei insbesondere auch die Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes ein wichtiger Pluspunkt sein.
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