Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 17 Seiten
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Übersicht
Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (Asian Infrastructure Investment Bank,
AIIB) ist eine neue regionale Finanzinstitution, die vor allem mit Investitionen in die Inf-
rastruktur zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Asien beitragen will. Die Schweiz hat sich als eines der ersten europäischen Länder zu einer Teilnahme am Gründungsprozess entschieden und hat am 29. Juni 2015 in Peking die Statuten der Bank unterzeichnet. Ausgangslage
Um die Wachstumsdynamik und den damit verbundenen Erfolg in der Armutsbekämpfung in Asien beibehalten zu können, bedarf es enormer Investitionen in die Infrastruktur der Region. Die AIIB will dazu eigene Mittel bereitstellen und zusätzlich öffentliche und private Mittel mobilisieren. Die Finanzierung erfolgt mit Darlehen, Beteiligungen und Garantien; die Bank kann jedoch auch technische Unterstützung und Zuschüsse leisten. Im Vordergrund stehen Infrastrukturprojekte in den Sektoren Transport, Energie, Wasser/Abwasser, aber auch Investitionen in Hafenanlagen, in Umweltschutzmassnahmen, Informationstechnologie und Telekommunikation sowie in die wirtschaftliche Entwicklung und Logistik in städtischen und ländlichen Räumen. Die AIIB wird dazu mit einem Kapital von 100 Milliarden US-Dollar ausgestattet werden, wovon 20 Milliarden einzubezahlen sind; der Rest ist Garantiekapital.
Die Gründung der AIIB geht auf eine Initiative Chinas zurück. Die Bank zählt heute 57 voraussichtliche Gründungsmitglieder, davon 37 regionale und 20 nicht-regionale, v.a. europäische Länder (darunter die Schweiz). Die bedeutendsten regionalen Länder sind China, Indien, Indonesien, Pakistan, Philippinen, Singapur sowie Kasachstan, aber auch Saudi Arabien, Kuwait und Katar sowie Australien, Südkorea und Neuseeland gehören zu dieser Gruppe. Zu den bedeutendsten nicht-regionalen Ländern zählen Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, die Niederlande, Spanien, Polen, Österreich, Finnland und alle skandinavischen Länder. Ausserhalb Europas gehören zudem Brasilien, Ägypten und Südafrika zu den nicht-regionalen Gründungsmitgliedern.
Die Verhandlungen der Statuten erfolgten in insgesamt fünf Verhandlungsrunden der designierten Chefunterhändler. Die Schweiz hat als eines der ersten nicht-regionalen Länder ab der dritten Verhandlungsrunde teilgenommen. Die Vorlage stützte sich dabei weitgehend auf Gründungsdokumente bereits bestehender Entwicklungsbanken. Die Statuten der Bank, welche am 29. Juni 2015 in Peking von 50 Gründungsmitgliedern unterzeichnet wurden, entsprechen deshalb weitgehend dem Standard ähnlicher Institutionen.
Inhalt der Vorlage
Mit dieser Vorlage sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Statuten und damit zum Beitritt der Schweiz zur AIIB geschaffen werden. Sie umfasst entsprechende Beschlüsse zur Genehmigung der Statuten und dem Beitritt zur AIIB sowie zur Finanzierung der Kapitalbeteiligung der Schweiz.
Die Schweiz hat sich als eines der ersten europäischen Länder zu einer Teilnahme am Gründungsprozess entschieden. Gemäss dem Verhandlungsergebnis beträgt der Kapitalanteil der Schweiz 706,4 Millionen US-Dollar. Davon müssen 141,3 Millionen US-Dollar in fünf jährlichen Tranchen einbezahlt werden). Der schweizerische Stimmenanteil ist dank der Zuteilung zusätzlicher Grund- und Gründungsmitgliedstimmen höher als ihr Kapitalanteil und beläuft sich auf 0,8745 Prozent. Die Schweiz will sich weiterhin aktiv am Gründungs- und Aufbauprozess beteiligen und strebt an, in der wichtigen Anfangsphase der Bank im Direktorium mit einem stellvertretenden Direktor vertreten zu sein.
Der geplante Beitritt der Schweiz zur AIIB fügt sich in die schweizerische Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik ein. Die Bank erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, um zu einem bedeutenden Pfeiler der internationalen Entwicklungsbankenarchitektur zu werden. Sie kann einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des grossen Infrastrukturbedarfs, zur Förderung einer
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