Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 17 Seiten

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4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Schweizer Wirtschaft profitiert vom Beitritt zur AIIB in vielfältiger Hinsicht: Der Beitritt ermöglicht einen erleichterten Zugang (die Ausschreibungen der Bank unterliegen keinen Einschränkungen) zu Ausschreibungen im Rahmen von Projekten der neuen Finanzinstitution. Neben Gütern und Dienstleistungen werden auch Konsulentenaufträge vergeben. Schweizer Unternehmen beteiligen sich schon heute rege an öffentlichen Aufträgen, die von multilateralen Entwicklungsbanken finanziert oder direkt vergeben werden. Der Schweizer Finanzplatz kann zudem über die Emission von Anleihen der AIIB profitieren. Grundsätzlich gilt, dass jeder Franken öffentlicher multilateraler Entwicklungshilfe 1,62 Franken bis 2,10 Franken an die volkswirtschaftliche Wertschöpfung der Schweiz erwirtschaftet.6

Die AIIB bietet Schweizer Fachkräften auch Arbeitsmöglichkeiten in verschiedensten Fachbereichen der neuen Bank. Die Schweiz unterstützt dabei mit gezielten Massnahmen Schweizerinnen und Schweizer bei der Suche nach geeigneten Stellen in der AIIB wie auch in den anderen Finanzinstitutionen.

Schliesslich führt ein verstärktes Wachstum in Asien, wie es über die AIIB gefördert wird, zu neuen Investitions- und Absatzmärkten, was indirekte positive Effekte für die Schweizer Volkswirtschaft hat. Dabei können bestehende Wirtschaftsbeziehungen ausgebaut, neue Kontakte geknüpft und neue Märkte erschlossen werden.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt

Der Beitritt zur AIIB wird sich insgesamt positiv auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirken. Der Ausbau der Infrastruktur in Asien schafft für die dortige Bevölkerung neue wirtschaftliche Perspektiven, führt zu Wachstum und Einkommen, ermöglicht den Zugang zu Wasser und Nahrung und ermöglicht es damit vielen Menschen, sich aus den Fängen der Armut zu befreien. Der Beitritt soll damit auch zur Erreichung der neuen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Post-2015 Agenda7) und zur Armutsbekämpfung beitragen. Die über die Bank angestrebte Verbreitung der internationalen Sozial- und Umweltstandards kann mittelfristig auch zu einer rücksichtsvolleren Umsetzung von Infrastrukturprojekten in der Region und damit zu gesellschaftlichen und umweltpolitischen Gewinnen führen, die auch in der Schweiz spürbar sind.

5. Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 20128 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 20129 über die Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt. Zum Zeitpunkt der Legislaturplanung war dieser Beitritt zur AIIB nicht absehbar.

6. Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV), wonach der Bund für die auswärtigen Angelegenheiten zuständig ist. Artikel 184 Absatz 2 BV ermächtigt den

6 «Retombées économiques de l’aide publique au développement en Suisse»; Etude 2010; Berne, avril 2012.

7 Die Post-2015 Agenda für globale nachhaltige Entwicklung soll an am UNO-Gipfeltreffen Ende September 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet werden.

8 BB2 2012 481

9 BB1 2012 7155 853-00001 \ COO.2101.104.2.1212275 16/17