Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/73: Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 20 Seiten
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Zug deshalb an dieser Stelle erneut vor, den Zugang zu den Registern sowie die Bekanntgabe von Daten für Private zu vereinfachen. Als Beispiel nennt er ein Einsichtsrecht, wie es in der Zivilstandsverordnung bis 2004 bestanden hat.
Weitere Kantone sowie eine Organisation (BE, NW, ZH; SSV) sind mit dem Entwurf im Grundsatz explizit einverstanden, bemängeln aber, es handle sich um eine Kann-Vorschrift:
Der Kanton Bern führt diesbezüglich aus, gemäss Entwurf sei es den einzelnen Zivilstandsbeamtinnen und -beamten überlassen, ob sie Randanmerkungen anbringen oder nicht. Um eine uneinheitliche Praxis zu vermeiden, sei eine absolute Formulierung wünschenswert.
Eine einheitliche Beurkundung möchten auch die Kantone Nidwalden und Zürich sowie der SSV sichergestellt wissen. Sie fordern deshalb ein Verbot für die Anbringung von Randanmerkungen. Demgegenüber postuliert der Kanton Graubünden eine Pflicht zur Anbringung von Randanmerkungen.
Der Kanton Wallis demgegenüber begrüsst, dass der vorgeschlagene Wortlaut das Anbringen von Randanmerkungen weiterhin erlaubt. Er weist darauf hin, dass Walliser Behörden die Register bis zum heutigen Tag stets fortgeschrieben hätten. Es sei aber der Entwurf des Kommentars in deutscher Sprache anzupassen: Richtigerweise sei anstelle von «dürfen nicht geändert» «müssen nicht geändert» gemeint.
5. Beurteilung der einzelnen Änderungen der ZStGV
5.1 Art. 13 Abs. 1 lit. c E-ZStGV
Keine Bemerkungen.
5.2 Anhang 1: Ziff. I 9.4 E-ZStGV (aufgehoben)
Keine Bemerkungen.
5.3 Anhang I: Ziff. I.3.4 und 9.4 E-ZStGV (aufgehoben)
5.1.1 Zustimmende Stellungnahmen
Verschiedene Teilnehmende sind mit der ersatzlosen Streichung der Gebühr und namentlich mit deren Begründung explizit einverstanden (BS, GE, LU; CP, SGV). Die Kantone Basel-Stadt und Luzern betonen aber gleichzeitig, dass damit ein erheblicher Gebührenausfall einhergeht.
5.1.2 Aufhebung der Gebühr verschieben
Einige Teilnehmende (BL, FR; FDP; SVZ, SSV) sind mit der Aufhebung im Grundsatz ebenfalls einverstanden, wünschen aber, dass diese zeitlich mit dem Ende der Rückerfassung zusammenfalle. Solange diese nämlich nicht abgeschlossen sei, müssten noch Überprüfungen durchgeführt werden.