Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/73: Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 20 Seiten
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Zusammenfassung
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist mit dem Revisionsvorhaben einverstanden. Die Zustimmung erfolgte ausdrücklich oder indem das Vorhaben im Grundsatz begrüsst wurde und Bemerkungen oder Änderungsvorschläge nur zu einzelnen Artikeln eingereicht wurden. Das Revisionsvorhaben wurde von niemandem als Ganzes abgelehnt.
Die Vorlage wird insbesondere betreffend den ausserprozessualen Zeugenschutz, Aufsicht, «Archivgut», Aufhebung der Veröffentlichung von Zivilstandsfällen sowie Streichung der Gebühr «Überprüfung des Personenstandes» von einer Mehrheit begrüsst. Einige Kantone und Organisationen lehnen jeweils einzelne Punkte des Vorhabens – unter Vorbehalt der Aufsicht, diese wird als Anpassung an die gelebte Realität ausnahmslos begrüsst – in der aktuellen Form ab oder äussern sich kritisch dazu.
So ist die vorgeschlagene Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes einigen Vernehmlassungsteilnehmenden nicht präzis genug. Kritisiert wird namentlich, dass die Löschung der Daten einer fiktiven Person sowie das Zusammenspiel mit den übrigen Behörden (Einwohnergemeinde, AHV, etc.) nicht detailliert genug geregelt sei.
Drei Berufsorganisationen haben sich ausschliesslich zur Aufhebung der Veröffentlichung von Zivilstandsfällen eingebracht. Sie lehnen das Anliegen klar ab. Namentlich die Veröffentlichung von Todesfällen wird für das Geschäftsleben als wichtig erachtet. Wie diese Organisationen betonen einige Kantone die Wichtigkeit der aktuellen Regelung und verlangen deren Beibehaltung.
Auch die geplante Qualifikation alter Zivilstandsregister als «Archivgut» wird von einigen Teilnehmenden abgelehnt. Die Regelung führe zu einer uneinheitlichen Fortschreibung der alten Register und die Schweiz verletze damit ihre völkerrechtlichen Pflichten zur Ausstellung von Auszügen aus den Zivilstandsregistern.
Die Streichung der Gebühr «Überprüfung des Personenstandes» wird aus fachlichen Gründen von nahezu allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die dadurch entstehenden Mindereinnahmen vor dem Hintergrund der heutigen finanziellen Situation gewichtig seien. Einerseits soll deshalb die Aufhebung zeitlich nach hinten verschoben werden, anderseits wird die Überprüfung anderer Gebührenposten im Lichte des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips verlangt.
1 Allgemeines
Die Vernehmlassung über den Entwurf für eine Revision der Zivilstandsverordnung (ausserprozessualer Zeugenschutz, Aufhebung der Veröffentlichung von Zivilstandsfällen, Aufsicht, Abschluss der Rückerfassung) dauerte vom 2. September bis 2. Dezember 2015. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen.
Geantwortet haben 25 Kantone, 2 politische Parteien, 11 Organisationen sowie 1 Privatperson. Insgesamt gingen damit 39 Stellungnahmen ein. Ein Kanton hat keine Stellungnahme eingereicht (JU). Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben 1 politische Partei sowie 2 Organisationen.1
1 Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Schweizerischer Arbeitgeberverband.