Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 20 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 21. März 2014 reichte Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist (FDP, AG) die parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut ein: „Im Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung soll sichergestellt werden, dass: 1. die Zuständigkeit für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich geregelt wird; 2. die Freizügigkeit unter anerkannten Leistungserbringern gewährleistet ist; 3. die Pflegekosten von den Betreuungskosten besser und transparent abgegrenzt werden.“ In ihrer Begründung hielt die Initiantin fest, seit die Neuordnung der Pflegefinanzierung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sei, habe sich gezeigt, dass der Gesetzgeber verschiedene Bereiche nicht klar geregelt habe. Der grösste Mangel bestehe bei der ungeregelten Zuständigkeit für die Restfinanzierung der Pflegekosten bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten oder ambulanten Spitex-Dienstleistungen. Weitere Probleme seien die Vielfalt von Regelungen betreffend die Patientenbeteiligung bei ambulanten Pflegeleistungen und die teilweise ungenügend klare Aufteilung von Pflege- und Betreuungskosten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) gab der Initiative am 4. Juli 2014 einstimmig Folge. Am 15. Oktober 2014 stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) diesem Beschluss ohne Gegenstimme zu. Am 17. November 2014 beantragte die SGK-SR dem Büro des Ständerates die Einsetzung einer Subkommission mit fünf Mitgliedern, was das Büro am 24. November 2014 genehmigte. Die Subkommission1 konstituierte sich während der Wintersession 2014 und beschloss, zunächst Anhörungen der interessierten Kreise durchzuführen. Am 16. Januar 2015 hörte sie eine Delegation der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), den Preisüberwacher sowie Vertretungen von Curaviva, Spitex Verband Schweiz und Association Spitex privée Suisse an. Am 17. Februar 2015 und 2. April 2015 diskutierte die Subkommission über die neu zu regelnden Aspekte der Pflegefinanzierung. Sie zog dazu – gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 Parlamentsgesetz2– Sachverständige des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei, die von Sachverständigen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und des Bundesamtes für Justiz (BJ) unterstützt wurden. Am 22. Mai 2015 verabschiedete sie den Vorentwurf und erläuternden Bericht zuhanden der SGK-SR. Die Kommission hiess den Vorentwurf und erläuternden Bericht am 1. September 2015 einstimmig gut und beschloss, eine Vernehmlassung durchzuführen.
1Egerszegi-Obrist, Bruderer Wyss, Diener Lenz, Eberle, Schwaller